Bilanz des 1. Kontrolltages in Tirol
Keine Probleme bei Corona-Kontrolle

Keine Probleme bei Kontrolle durch die Tiroler Polizei. | Foto: BRS
  • Keine Probleme bei Kontrolle durch die Tiroler Polizei.
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  • hochgeladen von Sieghard Krabichler

Der Gesundheitsminister hat aufgrund des vermehrten Auftretens von Mutationen des neuartigen Corona-Virus für das Bundesland Tirol (mit Ausnahme von Osttirol, Vomp-Hinterriss und Jungholz) die COVID-19-Virusvariantenverordnung erlassen. Diese Verordnung ist bis 21.02.2021 beschränkt.

Bilanz des 1. Kontrolltages:

An den 44 Kontrollbereichen (Straßen, Flughafen, Flugfelder und Bahnverkehr) in Tirol bei der Ausreise Richtung Italien, Deutschland und Schweiz sowie zu Vorarlberg und Salzburg kontrollierten durchgehend ca. 430 Einsatzkräfte der Polizei und des Bundesheeres insgesamt
10508 Fahrzeuge (inkl. Züge) und 16.145 Personen. Dabei wurde 459 Personen die Ausreise aus Tirol wegen fehlender Voraussetzungen (kein negativer SARS-CoV-2 Test) untersagt.

Problemlos

Die Kontrollen verliefen problemlos mit hoher Akzeptanz der überprüften Personen, es kam nur vereinzelt zu Unmutsäußerungen. Die meisten Personen hatten bereits einen negativen SARS-CoV-2 Test bei der Kontrolle dabei. Zu Staubildungen im Bereich der Kontrollstellen – mit Ausnahme von geringfügigen Wartezeiten auf der A12 beim Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden - ist es nicht gekommen.
Sehr gut bewährt haben sich die vier mobilen Teststationen des Bundesheeres an den Bundesländergrenzen zu Salzburg (Waidring, Hochfilzen, Pass Thurn) und Vorarlberg (Pettneu am Arlberg), wo an Ort und Stelle über 500 SARS-CoV-2 Testungen (alle negativ) durchgeführt wurden und die Personen nach einer kurzen Wartezeit ihre Reise Richtung Salzburg bzw. Vorarlberg fortsetzen konnten.

Gültigkeit der Verordnung

Die Verordnung gilt auch für Pendler. Für durch Tirol durchreisende Pkw-Insassen werden bei der Einreisekontrolle aus Italien, Deutschland und der Schweiz Durchfahrtsbestätigungen ausgestellt, die bei der Ausreise vorgewiesen werden müssen.
Ausgenommen von dieser Verordnung sind Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, Rettungsorganisationen, Feuerwehr und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Güterverkehr, Transitpassagiere oder die Durchreise durch Tirol ohne Zwischenstopp sowie das Überschreiten der Grenze zum Zwecke der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.

Weiterer Infos zur aktuellen Lage finden Sie hier:

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