Tiroler Landtagswahl 2022
Wahlkarten können ab jetzt beantragt werden

Foto: Land Tirol/Pölzl

Für die Landtagswahl am 25. September hat nun die Ausstellung der Wahlkarten begonnen. Die Beantragung der Wahlkarten ist bei der jeweiligen Gemeinde bis spätestens 23. September möglich.

TIROL. Am 25. September wird in Tirol der Landtag gewählt. Wer an diesem Sonntag verhindert ist, hat die Möglichkeit, seine Wahlstimme mittels Wahlkarte abzugeben. Nach der Zulassung der Landeswahlvorschläge hat nun auch die Ausstellung der Wahlkarten in allen Tiroler Bezirken begonnen.

So wird die Wahlkarte beantragt

Die Wahlkarte muss unter Angabe des Abwesenheitsgrundes (gesundheitliche Gründe, Ortsabwesenheit oder aus sonstigen Gründen) in jener Gemeinde beantragt werden, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

  • Schriftliche Beantragung: Die schriftliche Beantragung muss bis spätestens Dienstag, 20. September beantragt werden. Dazu muss eine Kopie eines Lichtbildausweises beigelegt werden (Pass, Personalausweis oder Führerschein). Achtung auf die Dauer des Postwegs!
  • Elektronische Beantragung: Der Antrag kann auch per E-Mail oder (bei Verfügbarkeit der Gemeinde) über www.wahlkartenantrag.at beantragt werden. Hier muss die Identität über eine qualifizierte elektronische Signatur oder mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen amtlichen Urkunde glaubhaft gemacht werden.
  • Mündliche Beantragung: Die Wahlkarte kann auch mündlich unter Vorlage eines Lichtbildausweises in der Gemeinde bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, beantragt werden. Alternativ kann jedoch eine schriftlich bevollmächtigte Person die Wahlkarte mit dem schriftlichen Antrag und der Kopie eines Lichtbildausweises in der Gemeinde abholen.
  • Telefonisch Beantragung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Ausfüllen der Wahlkarte

Sobald man die Wahlkarte mit Wahlkuvert und amtlichen Stimmzettel bekommen hat, kann diese ausgefüllt werden. Diese ist persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen. Danach kommt der Stimmzettel in das Wahlkuvert. Beides zusammen gehört dann in die Wahlkarte. Danach wird die Wahlkarte verschlossen. Auf der Rückseite der Wahlkarte, im dafür vorgesehenen Bereich, muss der/die WählerIn unterschreiben.

Abgeben der Wahlkarte

  • Persönlich abgeben: Die Wahlkarte kann persönlich bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, während der Amtsstunden in jener Gemeinde, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist, abgegeben werden. Auch eine beauftragte Person kann die Wahlkarte in der Gemeinde vorbeibringen.
  • Per Post abgeben: Die Wahlkarte kann auch per Post an die Gemeinde gesendet werden. Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt. Das Porto wird vom Land Tirol übernommen. Die Wahlkarte muss bis spätestens Freitag, 23. September in der Gemeinde eintreffen. Achtung auf die Dauer des Postwegs!
  • Abgabe am Wahlsonntag: Die Wahlkarte kann auch am Wahlsonntag im Wahllokal abgegeben werden. Dies muss im Wahllokal erfolgen, in dem der Wähler/die Wählerin im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Dies kann entweder persönlich oder durch eine beauftragte Person erfolgen. Achtung: In anderen Wahllokalen bzw. Gemeinden kann die Wahlkarte nicht abgeben werden.

Wählen mittels „Fliegender Wahlkommission“

Für Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können, gibt es in jeder Gemeinde zudem eine Sonderwahlbehörde – die sogenannte Fliegende Wahlkommission. Diese kommt am Wahltag direkt nach Hause. Der Antrag für die Fliegende Wahlkommission kann bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, schriftlich oder mündlich in der Gemeinde erfolgen, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Weitere Informationen rund um die Landtagswahl 2022 sind online unter www.tirol.gv.at/landtagswahl2022 zu finden.

Weitere Informationen zur Wahlkarte: Video und Audio

Audio: Wählen mit Wahlkarte
Inhalt:

  • Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden? (0‘00‘‘ bis 0‘36‘‘)
  • Kann auch eine beauftragte Person die Wahlkarte abholen? (0’36‘‘ bis 0‘53‘‘)
  • Wie wird die Wahlkarte gültig ausgefüllt? (0‘53‘‘ bis 1‘29‘‘)
  • Wo kann die Wahlkarte abgegeben werden? (1‘29‘‘ bis 1‘58‘‘)
  • Kann die Wahlkarte auch am Wahltag abgegeben werden? (1‘58‘‘ bis 2‘10‘‘)

Mehr zum Thema

Nachrichten zur Landtagswahl in Tirol am 25. September
Aktuelle Nachrichten aus Tirol

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.