Universitätsklinikum Tulln
Eingeschränkte Besuchsregeln
Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Patientinnen und Patienten gilt im gesamten Universitätsklinikum Tulln eine eingeschränkte Besuchsregelung.
TULLN (pa). "Wir ersuchen um Verständnis für das vorsichtige Vorgehen, da die Besuchsregeln der Pandemie und folglich dem Schutz unserer PatientInnen wie auch unserer MitarbeiterInnen geschuldet sind und daher bis auf Weiteres nur sparsam mit Angehörigenbesuchen umgegangen werden soll."
Allgemeine Regelungen
1. Die Besucher*innen tragen während des gesamten Aufenthaltes im Klinikum einen Mund-Nasen-Schutz.
2. Der Zugang sowie die Kontrolle der Besucher*innen erfolgt ausschließlich über den Haupteingang und ist nur über die Triage möglich! Eine Checkliste ist vom Besucher selbstständig auszufüllen und bei der Triage zu hinterlegen.
3. Der Weg der Besucherin*innen durch das Klinikum ist auf den direkten Weg zwischen Ein-/Ausgang und Patientenzimmer beschränkt.
4. Die Besucher*innen melden sich beim Eintreffen auf der Station beim Stationspersonal an.
5. Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag auf 14:00 bis 17:30 beschränkt, für einzelne Bereiche gelten spezielle Besuchsregelungen.
Bei kurzen Aufenthalten soll von Besuchen generell abgesehen werden. Besuche sind auf maximal 1⁄2 Stunde beschränkt, damit nicht zu viele Personen im Zimmer verweilen.Zulässig ist ein Besucher pro Tag und Patient, nach Möglichkeit auf die engsten Angehörigen beschränkt (Ehepartner*in; Lebenspartner*in, oder Kinder).
Ausnahmen können lediglich bei Lebenspartnern bestehen, welche auf Grund des Allgemeinzustandes nicht mehr alleine anreisen können, hier ist die Begleitung durch ein Kind im Ausnahmefall möglich.
6. In den Patientenzimmern ist ein Abstand von mindestens 1 m zwischen den anwesenden Personen einzuhalten.
7. Ärztliche und pflegerische Auskünfte sollen möglichst telefonisch erfolgen.
8. Vor Betreten des Patientenzimmers sowie beim Verlassen des Raumes ist eine Händedesinfektion durchzuführen.
9. Nach dem Besuch soll der Raum gut durchlüftet werden.
Spezielle Regelungen
Kinderstation und Neonatologie:
Es dürfen lediglich die Eltern zu Besuch kommen, maximal 1 bis 2 Stunden täglich. Keine Großeltern oder sonstige Verwandte bzw. Freunde.
Geburtshilfe:
Nur der Papa 1 bis 2 Stunden täglich. Keine Großeltern oder sonstige Verwandte bzw. Freunde.I
Intensiv/Neuro 2:
Es gilt immer nur ein Besucher pro Tag und Patient, nach Möglichkeit auf die engsten Angehörigen beschränkt (Ehepartner*in; Lebenspartner*in, oder Kinder [immer nur 1]).Ausnahmen können lediglich bei Lebenspartnern bestehen, welche auf Grund des Allgemeinzustandes nicht mehr alleine anreisen können, hier ist die Begleitung durch ein Kind im Ausnahmefall möglich.
Bei kritischem Gesundheitszustand kann in Absprache mit dem Behandlungsteam die Anwesenheit der engsten Angehörigen verlängert werden.
Palliativpatienten:
In vorheriger telefonischer Absprache mit der betreffenden Station ist eine längere Anwesenheit möglich.
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