Landesgericht
18-Jährige fasste ein Jahr teilbedingte Haft aus

Rechtsanwalt Bernd Brunner. | Foto: Ilse Probst
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ZENTRALRAUM. Weitgehend geständig zeigte sich eine 18-Jährige aus dem niederösterreichischen Zentralraum, die nach drei einschlägigen Vorstrafen nun erstmals zwei von insgesamt zwölf Monaten Haft im Gefängnis verbringen muss, nachdem weder Bewährungsstrafen noch Geldstrafen sie zuvor von weiteren Straftaten abgehalten hatten (nicht rechtskräftig).

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten legte der jungen Frau diesmal unter anderem Nötigung und Körperverletzung zur Last, maßgebend für die Strafhöhe war allerdings eine Verleumdung, nachdem sie fälschlicherweise behauptet hatte, sie habe gesehen, wie eine andere Person jemanden einen Faustschlag versetzt habe.

Ihre eigenen Aggressionen richteten sich gegen eine 17-Jährige, die nicht mit ihr sprechen wollte.

„Wenn sie nicht mit mir redet, werde ich ihr die Fresse polieren“,

ließ sie der 17-Jährigen ausrichten, die am nächsten Tag tatsächlich von der Beschuldigten eine Ohrfeige kassierte und dabei eine Gesichtsprellung und einen Bluterguss davontrug. Sie sei ausgerastet, weil die 17-Jährige ihre Schwester, die einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war, als Hure bezeichnet habe, begründete die Beschuldigte ihren raschen Rückfall nach der letzten Verurteilung.

Wie Verteidiger Bernd Brunner ausführte, befand sich die 18-Jährige im September 2022 in einem Ausnahmezustand, doch befolge sie seither alle Auflagen, die ihr seitens des Gerichts im August 2022 auferlegt worden waren. Dies bestätigte auch ihre Bewährungshelferin, die von einer positiven Zukunftsprognose ausgeht.

Richterin Doris Wais-Pfeffer, die die Probezeit der Vorstrafe auf fünf Jahre verlängerte, erteilte über die Haftstrafe hinaus auch die Weisungen für Bewährungshilfe, Psychotherapie und Antiaggressionstraining. Die Beschuldigte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.

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