Bissattacke in Tulln
24-Jähriger hatte bereits Hundeverbot seit September 2018
TULLN. Wie den Bezirksblättern exklusiv bestätigt wurde, hat jener 24-Jährige, dessen Listenhund am 25. Juni drei Menschen verletzt hat, ein Hundehalteverbot.
Hätte die Bissattacke verhindert werden können? Warum wurde der Hund nicht schon viel früher abgenommen? Viele offene Fragen – und diese wurden bei einem Termin mit Bezirkshauptmann Andreas Riemer, Stadtamtsdirektor Viktor Geyrhofer und Stadtamstdiektor-Stev. Christian Resch erläutert.
Hundesteuer schuldig geblieben
Im September 2018 hat die Stadtgemeinde Tulln ein Hundehalteverbot mittels Bescheid erlassen. "Der Hundehalter hat den erforderlichen Sachkundenachweis nicht erbracht hat. Ebenso hat der Mann die Hundesteuer nicht entrichtet", so Resch. "Dieser Bescheid wurde nur aufgrund von Formalismen erlassen", fügt Geyrhofer hinzu. Bezirkshauptmann Andreas Riemer betont, dass "es sich zwar um einen Listenhund handelt, der jedoch bisher noch nich auffällig gewesen ist". Weiter führt er aus, dass "die Tücke im Hundehaltegesetz liegt". Das Verbot, das von der Stadtgemeinde erlassen wurde, könne nicht mit einer sofortigen Hundeabnahme gleichgestellt werden. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich der Hundehalter selbst darum kümmert, dass er für den Vierbeiner einen Platz findet.
Monate vergehen
Das tat der Mann jedoch nicht. Im konkreten Fall wurde der Bescheid im September 2018 von der Stadt postalisch verschickt, es soll Schwierigkeiten mit der Zustellung gegeben haben: "Er (Anm. der Hundehalter) hat sich möglichst allem entzogen", so der Stadtamtsdirektor. Der Brief soll in weiterer Folge vier Wochen hinterlegt worden sein, im Oktober hatte der 24-Jährige die Information über das Hundehalteverbot. Doch wann ist der Stadt bekannt geworden, dass der Mann den Hund noch immer hat? "Erst Anfang März – wir haben mit der Lebensgefährtin gesprochen", so Geyrhofer. Ein Termin zwischen der Stadt und der Bezirkshauptmannschaft wurde vereinbart, um die weiteren (rechtlichen) Schritte einzuleiten, am 18. April wurde von der Stadtgemeinde Tulln Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft erstattet und das Strafverfahren gegen den 24-Jährigen eingeleitet. Bis zum Zeitpunkt der Bissattacke war es nicht abgeschlossen, "heute ist es überholt und der Hund wurde abgenommen", so Riemer.
Der schale Beigeschmack, ob die Attacke hätte verhindert werden können, wenn die Behörden mehr Druck gemacht hätten bleibt jedoch am Ende des Tages. Künftig werde man sensibler mit dem Thema umgehen, so Riemer, Geyrhofer und Resch. Was jedoch fest steht, ist, dass wenn ein Hundehalteverbot erlassen wird, es trotztdem nicht unverzüglich zu einer Abnahme kommt.
Karin Zeiler, 0664 80 666 5640, karin.zeiler@bezirksblaetter.at
Hier geht's zum Artikel:
Kind (7) und Sanitäter von Hund gebissen, 26. Juni 2019
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.