Absolutes Kontaktverbot für Stalker
Gastwirt schickte Ex-Freunding bis zu 50 Nachrichten pro Tag.
TULLN. Bis zu 50 SMS pro Tag schickte ein 38-jähriger Gastwirt aus dem Bezirk Tulln der Mutter seines Sohnes. Er fühlte sich provoziert, wenn seine Ex-Freundin mehrmals mit dem Kinderwagen an jenem Kaffeehaus vorbeifuhr, in dem er mit seiner Neuen saß, so der Stalker vor Gericht.
Zwei mal angezeigt
Immer wieder gab es für den Wirt ab Oktober 2012 Anlässe, die ihn zum Handy greifen ließen. Er rief an, er schickte Nachrichten und zwar in einem Ausmaß, das die 43-Jährige zweimal zu einer Anzeige bei der Polizei trieb.
Leben massiv beeinträchtigt
„Man könnte ja viele Aktenbände mit Ihren SMS füllen“, meinte der St. Pöltner Richter Helmut Weichhart, der dem Beschuldigten erst darauf aufmerksam machen musste, dass er mit seinem Bombardment die Lebensführung der Frau massiv beeinträchtigt hatte. Dieser verteidigte sich damit, dass die Mutter seines Sohnes ihm vor kurzem noch im Kreißsaal versprochen habe, dass alles besser werde und das eine oder andere Mal auch ihrerseits SMS gekommen seien, sogar nachdem er ihr in der Öffentlichkeit ins Gesicht gespuckt habe. „Die Art Ihrer SMS ist aber extrem beleidigend“, gab Weichhart zu bedenken, damit hätte er nichts zum Besseren geändert.
Auch die letzte Rechtfertigung des Angeklagten, dass die Frau bei ihm ein Verhalten fortgesetzt habe, das aus ihrem Ex-Mann schon ein depressives Häuflein Elend gemacht habe, konnte Weichhart nicht als Milderungsgrund werten. Er verurteilte den Gastwirt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten und erteilte ihm ein striktes Kontaktverbot zu der 43-Jährigen. Während einer Probezeit von drei Jahren wird er von einem Bewährungshelfer betreut (nicht rechtskräftig).
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