Autohändler unter Betrugsverdacht
BEZIRK TULLN (ip). „Nicht schuldig“ bekannten sich ein 52-jähriger Autohändler aus dem Bezirk Tulln, sowie sein ehemaliger Mitarbeiter, denen die Staatsanwaltschaft St. Pölten schweren Betrug zur Last legt. Der Prozess musste vertagt werden.
„Der Sachverhalt ist eigentlich geklärt“, meinte Richter Slawomir Wiaderek schon zu Beginn des Prozesses und resümierte mehrfach: Die Beschuldigten schlossen mit einer Leasing-Firma am 18. Jänner 2012 einen Vertrag, den der 52-Jährige unterzeichnete, für einen Audi A8, mit angeblich überdurchschnittlicher Ausstattung ab. Den Wert des Fahrzeugs für die Leasingfirma gab der 43-jährige Mitangeklagte mit 97.000 Euro an. Was man verschwieg, war die Tatsache, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen mit schweren Schäden war.
Richter kommentiert mit "sehr seltsam"
Erst einen Tag nach Vertragsunterzeichnung wurde der Audi von den Angeklagten in Passau unter die Lupe genommen und schließlich um 42.000 Euro erworben. Auf den Wert von 97.000 Euro sei der Mitarbeiter durch eine Kalkulation gekommen, in die entsprechende Reparaturen einbezogen waren. Am 1. Februar 2012 kaufte! eine ungarische Werkstatt das Fahrzeug nur, um es kostengünstig zu reparieren, anschließend verkaufte der Ungar den Audi wieder an den 52-Jährigen mit einer Rechnung in Höhe von 95.000 Euro.
„Sehr seltsam“, kommentierte Wiaderek den Vorgang. Ich glaube, den Umweg haben Sie nur gemacht, um vor der Leasingfirma die 97.000 Euro rechtfertigen zu können, war zusammengefasst die Vermutung des Richters. Das Geld von der Leasingfirma habe man nämlich dazu gebraucht, um die Reparaturen bezahlen zu können.
„Es war von Anfang an klar, dass wir das Auto in einen Top-Zustand bringen werden“, erklärte der 43-Jährige und betonte, dass er nie vorgehabt habe, jemanden zu betrügen, oder sich zu bereichern. In einer Liste führte er schließlich an, dass er zuletzt selbst wesentlich mehr in den Wagen investiert habe, als die Leasingfirma, der schließlich das Auto inklusive einer Bankgarantie gehörte, an den Autohändler gezahlt habe. Auf die Frage des Richters, ob das Fahrzeug bei Vertragsunterzeichnung am 18. Jänner 97.000 Euro wert gewesen sei, mussten beide Angeklagte mit einem klaren Nein beantworten.
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