"Brutalo" tritt auf Schwangere ein
18-Jähriger soll auch in Schlägerei in Tulln verwickelt sein
BEZIRK TULLN (ip). „Wir kennen uns ja bereits“, begrüßte der St. Pöltner Richter Markus Grünberger einen 18-jährigen Hauptstädter, der wegen einer Schlägerei vor einem Tullner Lokal, aber auch wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Drohungen und Stalking gegenüber seiner ehemaligen Lebensgefährtin abermals vor Gericht landete.
Die Anklagebank teilte er sich mit drei türkischstämmigen Burschen, deren Aussagen zum Vorfall in Tulln extrem stark von der Schilderung des 18-Jährigen abwichen. Die Männer im Alter von 20, 24 und 25 Jahren, teilweise verwandt, beteuerten, sich gegen den unverhofften Angriff des Mitangeklagten nur gewehrt zu haben. Durch das Zurückstoßen sei der Angreifer gestürzt und habe sich dabei verletzt.
"Bekannte ist keine Hure"
„Da hat´s an Knaxer g´mocht“, schilderte der mehrfach vorbestrafte St. Pöltner die Konsequenz der Auseinandersetzung Ende August 2015 vor Mc Donald´s. Er habe die Männer nur darauf aufmerksam gemacht, dass seine Bekannte keine Hure sei. „Auf amol hob i zwa Faustschläg kriegt“, führte er aus, konnte diese jedoch den anderen Männern nicht zuordnen. Es habe auch einen Zeugen gegeben, doch der Polizeibeamte habe gesagt, den brauche er nicht. Zum Ärger des Richters musste die Verhandlung unter anderem deswegen vertagt werden.
An Haaren gerissen
Den Vorwurf, seine frühere Lebensgefährtin auch während ihrer Schwangerschaft , nahezu täglich geschlagen, teilweise auch getreten zu haben, wies der Mann, der von einer teilbedingten Verurteilung noch zehn Monate Haft offen hat, strickt zurück. „An den Haaren gerissen?“ – „Des kann sein“, räumte er ein. An die 250 Mal angerufen, als die Beziehung schon beendet war, sei auch möglich. Allerdings habe er sie nur im Zusammenhang mit seinem Facebook-Account kontaktiert.
Keine "Detailerinnerung"
„Während der Schwangerschaft hat er mich vom Sofa hinunter getreten“, schilderte die Mutter seines Kindes, an alle Vorfälle könne sie sich aber nicht im Detail erinnern. „Er hat immer seine Auszucker g´habt“, erklärte die Zeugin, die zuletzt Ende Jänner 2016 zur Polizei ging, nachdem sie der 18-Jährige mehrmals mit dem Auto verfolgt habe, während sie auf dem Gehsteig nach Hause ging. Durch das offene Fenster habe er sie beschimpft und bedroht, so die Aussage der jungen Frau.
Anm. d. Red.: Es gilt die Unschuldsvermutung.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.