Familienvater von PKW hundert Meter mitgeschleift
TULLN (ip). Nachdem ein 57-jähriger PKW-Lenker im Bereich des Nibelungenparkplatzes in Tulln nach einem Streit mit einem anderen Autofahrer wegfuhr, geriet er mit seinem Fahrzeug zu nahe an einen Mann, der mit seinen drei Kindern soeben die Straße überquerte.
Am Landesgericht St. Pölten, wo Staatsanwalt Thomas Korntheuer dem 57-Jährigen Nötigung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zur Last legte, wichen die Schilderungen von Angeklagtem und Familienvater in wesentlichen Punkten doch stark voneinander ab.
Schläge gegen Brustkorb
Laut PKW-Lenker habe ihm der Kontrahent zunächst heftig auf das Autodach geschlagen, danach die Beifahrertüre aufgerissen und sei mit dem Oberkörper ins Innere des Fahrzeuges eingedrungen. Mit den Fäusten habe er ihm Schläge gegen den Brustkorb versetzt und versucht, den Zündschlüssel abzuziehen. Aus Angst sei er losgefahren, um den Angreifer abzuschütteln.
„Aus meiner Sicht war das Notwehr“, meinte Verteidiger Wolfgang Ehrnberger und zum Vorwurf des Vaters, der Beschuldigte habe eines seiner Kinder beim Vorbeifahren sogar am Arm gestreift, gab Ehrnberger zu bedenken, dass der Mann bei der ersten Einvernahme durch die Polizei nicht einmal gewusst habe, welches seiner Kinder betroffen gewesen sei.
Als Zeuge vor Gericht erklärte der Mann, dass sein vierjähriger Sohn gestreift wurde. Er habe es gesehen und zu Hause auch den Staubstreifen an der Kleidung des Kindes bemerkt. Vor Ort sei er voll Adrenalin gewesen, habe den 57-Jährigen aber nur zur Rede stellen wollen. Mit dem Oberkörper am Beifahrersitz, den Beinen außerhalb des PKWs fuhr der Lenker los und schleifte ihn etwa hundert Meter mit. „Ich hab mich dann nur mehr festgehalten“, schilderte der Zeuge. Loslassen habe er sich nicht getraut, um mit den Beinen nicht unter die Räder zu kommen und erst als das Fahrzeug stehen geblieben war, habe er den Zündschlüssel abgezogen.
Starke Nerven
„Nur reden?“, erforschte der Richter das Gewissen des Mannes, der als Buslenker in Wien seiner Meinung nach doch etwas stärkere Nerven haben müsste. „Zum Reden alleine hätten Sie aber nicht so weit ins Wageninnere müssen“, hinterfragte der Richter die Situation und vertagte schließlich den Prozess, da ein wichtiger, vielleicht ausschlaggebender Zeuge nicht erschienen war.
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