Fußtritt ins Gesicht: Täter in Anstalt

Nach der Verhandlung wurden die beiden Jugendlichen abgeführt. | Foto: Probst
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BEZIRK TULLN (ip). Mit einem verschobenen Nasenbeinbruch endete für einen 20-Jährigen Ende März 2017 der Weg vom Tullner Bahnhof nach Hause. Bereits während der Zugfahrt von Wien weg provozierten zwei Burschen im Alter von 15 und 19 Jahren den Mann und rissen ihm am Heimweg eine Zigarette aus der Hand. Der Ältere verpasste ihm von hinten einen Tritt gegen die Rippen. „Hurensohn!“, schimpfte der 20-Jährige verärgert und, obwohl er mehrfach die Straßenseite wechselte, blieben ihm die beiden auf den Fersen.

Kung-Fu-Manier

„Ich fühlte mich sehr bedroht“, erklärte das Opfer am Landesgericht St. Pölten. „Gib das Handy her!“, habe man ihn aufgefordert – ob in Raubabsicht, wovon Staatsanwalt Michael Lindenbauer überzeugt war, oder um zu verhindern, dass der 20-Jährige die Polizei ruft, wie die beiden Angeklagten behaupteten, konnte im Prozess nicht geklärt werden. Fest steht, so der vorsitzende Richter Markus Grünberger, dass der 19-Jährige dem Opfer in Kung-Fu-Manier mit dem Fuß gegen das Gesicht trat und ihn dabei schwer verletzte. Ebenfalls nicht zu klären war dabei, ob der Täter sein Opfer absichtlich verletzte. Jedenfalls liefen beide Angeklagte anschließend ohne Handy davon. „Ich versuche nach wie vor die Strecke zu vermeiden“, berichtete der 20-Jährige, der seit dem Vorfall auch an Angstzuständen leidet.

Kriminelle Karriere

Während die Beschuldigten versuchten sich in diesem Fall gegenseitig den „Schwarzen Peter“ zuzuschieben, gab der einschlägig vorbestrafte 15-Jährige, der nach einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten im November entlassen worden war, zu, bereits wenige Tage nach seiner Entlassung seine kriminelle Karriere mit mehreren Ladendiebstählen fortgesetzt zu haben.
Dem 19-Jährigen warf Lindenbauer auch vor, einen Mann gefährlich bedroht zu haben. Er legte dem Mann nahe, aufzupassen. Andernfalls werde er seinen Hund vergiften und ihm „in die Gosch´n hau´n“. Da dieses Opfer zum Prozess nicht erschienen war und der Beschuldigte behauptete, er könne sich an diesen Vorfall nicht erinnern, wurde dieses Faktum vorerst ausgeschieden.

Kombinierte Persönlichkeitsstörung

Ein Gutachten, erstellt von Gerichtspsychiater Werner Brosch, bescheinigte dem 19-Jährigen, der bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten war, eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Er sei bei den Taten zwar zurechnungsfähig gewesen und hätte sein Verhalten auch steuern können, es fehle bei ihm jedoch sowohl Unrechtsbewusstsein als auch Bedauern. „Es kommt ihm eigentlich alles lächerlich vor“, so Brosch, der ein hohes Gefahrenpotential diagnostizierte, das nur mit einer entsprechend lang dauernden Therapie in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher in den Griff zu kriegen sei.
Der Schöffensenat hatte keine Zweifel an Brosch´s Einschätzung. Neben einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 18 Monaten, zwölf davon bedingt, wurde der 19-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der 20-Jährige erhält Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von rund 4.000 Euro. Mit einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten wegen Nötigung und Diebstahl kam der 15-Jährige noch relativ glimpflich davon, zumal die noch offene, bedingte Strafe von 13 Monaten nicht widerrufen wurde. Beide Urteile sind rechtskräftig.

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