Hilferuf: Behindertenausweis verloren

- Wilhelm Primmer und die Bezirksblätter Tulln sucen den Ausweis mit der Nummer 2447793.
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Wilhelm Primmer und die Bezirksblätter suchen die "Nummer 244793". Bitte helfen Sie mit!
TULLN / BEZIRK. Er hat sein Auto bei der Gebietskrankenkasse am Zeiselweg geparkt, hat jemand anderem noch geholfen und dabei ist es passiert. Seine Berechtigung, sein Auto auf dem Behindertenparkplatz abzustellen, hat er dabei verloren. Daher wandte sich der Langenlebarner Wilhelm Primmer an die Tullner Bezirksblätter.
Auch, wenn der Verlust schon im Dezember 2016 passierte – Primmer wurde gesagt, dass er zuwarten solle, es werde sich eventuell doch jemand melden, der den Ausweis findet. Fehlanzeige. Daher ersuchen wir die Leser der Bezirksblätter ihre Augen offen zu halten: Der Ausweis hat die Nummer 244793.
Bis zu sechs Monate Knast
Derjenige, der sein Auto illegaler Weise mit dem gefunden Ausweis auf den Behindertenparkplätzen abstellt, kann sich jedenfalls auf eine Strafe gefasst machen, wie ein Polizist der Inspektion Tulln informiert: "Es wird eine Strafanzeige gemacht die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Strafhöhe". Und die liegt laut §321 StGB Gebrauch fremder Ausweise bei einer Freiheitsstraße bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe mit bis zu 360 Tagsätzen.
Duplikat ist kostenlos
Was Primmer nun tun muss? Er muss sich an das Service des Sozialministeriums in St. Pölten wenden, das seit 2014 die Thematik Behindertenausweis von der hiesigen Bezirkshauptmannschaft übernommen hat. Mit einer Verlustanzeige, die bei der Gemeinde durchgeführt wurde und einem Passfoto kommt er kostenlos zu einem neuen Ausweis.
Zur Sache:
Mit diesem Ausweis darf zum Ein- oder Aussteigen und zum Ein- und Ausladen der für die gehbehinderte Person nötigen Behelfen, etwa Rollstuhls, auf Straßenstellen, an denen ein Halte- und Parkverbot durch Verkehrszeichen kundgemacht ist, sowie in zweiter Spur gehalten werden. Ferner darf in einer Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung sowie in einer Fußgängerzone, in der Zeit, in der eine Ladetätigkeit vorgenommen werden darf, geparkt werden.
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