Kommandant ging für Feuerwehr einbrechen
BEZIRK TULLN (ip). „Er hat sein Leben der Feuerwehr gewidmet“, leitete Verteidiger Anton Hintermeier seine Fürsprache für einen 51-jährigen Beamten ein, dessen Engagement als Feuerwehrkommandant bis ins Kriminelle reichte und ihn zuletzt vor Gericht brachte.
Zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner bekannte sich der Angeklagte schuldig und bestätigte die Ausführungen seines Verteidigers, wonach er sich durchaus bewusst sei, dass sein Verhalten strafbar ist, er den gesamten Schaden jedoch bereits gutgemacht habe. Während der vielen Jahre, in denen er für die Feuerwehr einer Gemeinde im unteren Traisental, die letzten 25 Jahre als Kommandant, tätig war, habe er mehrfach mit seinem privaten Geld Ausgaben der Feuerwehr beglichen. Auch die ihm zur Last gelegten Diebstähle und der Betrug sollten ausschließlich der Feuerwehr zugutekommen.
Zutritt zur Schule verschafft
So behielt er widerrechtlich einen Schlüssel, mit dem er sich in der Weihnachtszeit 2018 Zutritt zur Ausbildungshalle der NÖ Landesfeuerwehrschule in Tulln verschaffte, wo er Akkus, Unterwasserpumpen und anderes Gerät um mehrere tausend Euro abtransportierte. Bei einem weiteren Versuch Ende März 2019 ging er einer Überwachungskamera auf den Leim, die ihn beim Verladen der Beute ins Visier nahm.
Privat mit rund 100.000 Euro verschuldet, holte er sich im Februar dieses Jahres auch von der zuständigen Gemeinde mit einer gefälschten Rechnung für Atemschutzgeräte 2.250 Euro aus dem Budget, das die Gemeinde für die Feuerwehr ausschüttet. Er selbst betrachtete es als Vorfinanzierung unter anderem für Lego-Bausteine und Plüschtiere, die für Veranstaltungen seiner Feuerwehrgruppe benötigt wurden.
Reumütiges Geständnis abgelegt
Hintermeier nannte es „bedauernswert, was passiert ist“, er bewundere jedoch den Einsatz von Menschen, die freiwillig für andere da seien. Die Milderungsgründe, wie Unbescholtenheit, Wiedergutmachung und reumütiges Geständnis, ließ Richter Slawomir Wiaderek in seiner Strafbemessung ebenso einfließen, wie das Motiv der Taten. Die rechtskräftige Bewährungsstrafe von sieben Monaten (drei Jahre Probezeit)begründete er unter anderem damit, dass es schon einen Unterschied mache, wofür man stiehlt. „Dennoch haben Sie das Vertrauen der Kollegen missbraucht“, stellte er als schulderschwerend gegenüber.
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