Seit 1. August in Kraft
Novelle bringt umfassende Neuerungen für Feuerwehren
Neue "Spielregeln": Mit 1. August trat die Novelle zum Kärntner Feuerwehrgesetz (K-FWG) in Kraft – und bringt weitreichende Änderungen für Feuerwehren, Gemeinden und den Katastrophenschutz. BEZIRK ST. VEIT. Für Diskussion sorgt besonders die neue Möglichkeit, Kinder bereits ab 6 Jahren in die Feuerwehrjugend aufzunehmen. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Kommandanten – verpflichtend ist es nicht. In einem Pilotprojekt sollen erste Feuerwehren Erfahrungen mit der frühen Nachwuchsarbeit...