Landesgericht St. Pölten
Mit 1,5 Promille in den Graben – Beifahrer tot
Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, sechs davon unbedingt, wurde am Landesgericht St. Pölten eine 31-jährige Ungarin verurteilt, die am 1. Juli dieses Jahres auf der S5 im Gemeindegebiet von Tulln einen Unfall verursachte, bei dem ihr Beifahrer zu Tode kam und zwei weitere Insassen schwer verletzt wurden (nicht rechtskräftig).
BEZIRK. Besonders schwer wog bei der Strafbemessung der Umstand, dass die Beschuldigte mit 1,5 Promille Alkohol unterwegs war. Richterin Doris Wais-Pfeffer hinterfragte nicht nur den tragischen Unfall, an den sich die Ungarin, die dabei selbst verletzt wurde, kaum erinnern konnte, sondern auch die Umstände, wie es dazu kam.
Demnach, so die Pkw-Lenkerin, habe sie in der Nacht zuvor Whiskey und Tequila konsumiert, sei gegen vier Uhr Früh zu ihrem Arbeitsplatz nach Grafenwörth gefahren und wollte am Vormittag mit den anderen Saisonarbeitern wieder nach Ungarn zurück. Zuvor habe sie noch einen Likör getrunken. „Haben Sie gewusst, dass eine Insassin schwanger war?“ „Ja“, gestand die 31-Jährige unter Tränen und nickte zur Feststellung der Richterin, dass sie doch eine sehr weite Strecke vor sich hatte.
Überhöhte Geschwindigkeit
Drei Unfallzeugen sprachen von überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern. Nachdem die Frau den Wagen eines Paares aus Kematen mit zumindest 150 km/h überholt hatte und gefährlich wieder rechts einscherte, setzte sie weiter zum Überholen eines Lkw´s an.
„Der war auf einmal da und dann war er schon weg“, erinnerte sich der Lkw-Fahrer, der nur noch mitbekam, wie das Unfallfahrzeug nach dem Überholen über die Straßenböschung fuhr. In der Folge durchstieß der Pkw einen Wildschutzzaun, überschlug sich mehrfach und blieb im angrenzenden Augebiet stehen. Trotz Sofortmaßnahmen, u.a. durch die Frau aus Kematen, verstarb der unmittelbare Beifahrer noch an der Unfallstelle.
Im Namen der Schwester des Verstorbenen, die eine besonders innige Beziehung zu ihrem Bruder hatte, forderte Privatbeteiligtenvertreter Robert Lattermann rund 22.700 Euro, die die Beschuldigte zwar anerkannte, jedoch meinte: „Ich werde so einen Betrag nicht bezahlen können.“
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.