Amtsmissbrauch
Mit Rekruten und Heeres-LKW zur Grillmeisterschaft
BEZIRK TULLN (ip). Wegen Amtsmissbrauchs verurteilte der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek einen 37-jährigen Unteroffizier aus dem Bezirk Tulln, der Rekruten und Heeres-LKW für private Zwecke genutzt haben soll, zu einer nicht rechtskräftigen Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je vier Euro (90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe).
Zu den Aufgaben des Beamten gehört unter anderem die Fahrpraxis jener Rekruten zu verbessern, die erst kurz zuvor die Führerscheinprüfung ablegten, wobei es dem Unteroffizier freistehe, wann und wohin er mit seinen Soldaten fährt. „Es geht um Kilometer“, meinte der Beschuldigte vor Gericht und er habe das Fahrzeug beladen lassen, um die Besatzung mit anderen Personen zu simulieren.
Statt Allentsteig ging's zur Grillmeisterschaft
Am 2. Mai dieses Jahres erhielten zwei Rekruten in ihrer Kaserne den Auftrag, das Heeresfahrzeug zu beladen, und zwar unter anderem mit Zelten, Heurigentischen, Kühlschränken, Kaffeemaschinen, Heeresmatten, Plastikkübeln und Stromverteilern. Als Fahrziel gab der Befehlshaber „Allentsteig“ an, fuhr schließlich aber nach Horn zu den Grillmeisterschaften, an denen der Angeklagte gemeinsam mit den Vertretern seines Wohnortes privat teilnahm.
Befehl oder kameradschaftliche Bitte
„Abladen und Aufbauen!“, habe der Befehl des 37-Jährigen gelautet, meinten die Zeugen vor Gericht, wobei der Unteroffizier bestritt, dass es sich um einen Befehl gehandelt habe. Vielmehr sei es eine kameradschaftliche Bitte gewesen, genau wie am 7. Mai, als die Rekruten abermals nach Horn beordert wurden, um abzubauen, aufzuladen, zurück zur Kaserne zu fahren und das Heeresgerät wieder zu verstauen. Nach Ansicht des Beschuldigten sei das Be- und Entladen des LKWs ein Teil der Ausbildung seiner Leute. Verteidiger Wolfgang Doppelhofer meinte, dass solche Tätigkeiten, wie das Aufbauen eines Zeltes, zum Alltag beim österreichischen Bundesheer gehörten.
Zeitliche Gründe
Wiaderek hinterfragte das abschwächende Geständnis des Unteroffiziers, das er jedenfalls nicht als „reumütig“ wertete. Warum zur Simulation eines mit Personen besetzten Fahrzeuges keine Sandsäcke verwendet wurden, erklärte der Beamte damit, dass es egal sei und er auch Sperrmüll nehmen könnte. Bei den fraglichen Aufträgen habe er außerdem auch selbst mitgeholfen. Das Ziel „Allentsteig“ habe er aus zeitlichen Gründen nicht mehr anfahren lassen, so der Beschuldigte, der weniger die privaten, als vielmehr seine dienstlichen Aspekte im Auge gehabt haben will, wobei Doppelhofer betonte, dass es bisher noch nie zu Auffälligkeiten bei seinem Mandanten gekommen sei und er darüber hinaus so gut wie keinen Schaden angerichtet habe.
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