Motorsägen-Bande konnte gesamt 140.000 € erbeuten
Mindestens 14 Einbrüche: Fünf Mitglieder der Bande nun verurteilt
Zweieinhalb Jahre suchte eine ungarische Einbrecherbande diverse Firmen im Osten Österreichs heim. Sie hatte es vorwiegend auf Motorsägen und andere landwirtschaftliche Geräte abgesehen, die der abgesondert verfolgte Gabor B. gewinnbringend verkaufte.
BEZIRK TULLN / ST. PÖLTEN (ip). „Was hier passiert ist, hat sich unter dem Begriff Blitzeinbruch verbalisiert“, erklärte der St. Pöltner Staatsanwalt Patrick Hinterleitner, dem die Urteile des Schöffensenats zu milde erscheinen. Immerhin waren fünf Mitglieder der Bande zwischen Mai 2008 und Dezember 2010 in unterschiedlicher Besetzung an zumindest 14 Einbrüchen beteiligt. Neben der Beute im Wert von rund 140.000 Euro, geht auch ein enormer Sachschaden auf das Konto der Angeklagten, die an optimal ausgeforschten Tatorten meist äußerst professionell die Auslagescheiben einschlugen, blitzartig die Beute in den Fluchtfahrzeugen verstauten und damit sofort nach Ungarn fuhren.
Bande transportierte 85 Motorsägen ab
Zielort der Beschuldigten im Alter zwischen 19 und 31 Jahren, die trotz geänderter Namen alle miteinander verwandt sind, war Celldemölker, ein grenznaher Ort in Ungarn, in dem noch weitere fünf Bandenmitglieder beheimatet sind. Ihrer Aussage nach sei Gabor B. so etwas wie der Organisator und Auftraggeber gewesen. Zu den ausgeforschten Tatorten, von denen die Bande 85 Motorsägen abtransportierte, zählten unter anderem das Raiffeisen Lagerhaus in Hainfeld, ein Lagerhaus in Purgstall, das Raiffeisen Lagerhaus in Waidhofen/Ybbs, eine Firma in Franzhausen sowie eine Gartentechnik-Firma in Pottenbrunn.
Angeklagter legte umfassendes Geständnis ab
Nur einer der fünf Angeklagten saß zum ersten Mal auf einer Anklagebank. Aber auch er folgte seinen gerichtserfahrenen Komplizen und legte ein umfassendes Geständnis ab, um damit in den Genuss der Strafmilderung zu kommen. Mit neun Monaten teilbedingter Haft kam er daher auch am glimpflichsten davon. Zwei Ungarn sollen für drei Jahre hinter Gitter, einer erhielt zweieinhalb Jahre. Mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten muss auch der Fünfte im Bunde in Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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