Pensionist attackierte Radfahrer

Symbolfoto: Zeiler
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ZWENTENDORF (ip). Ein Dorn im Auge scheinen einem 58-jährigen Pensionisten aus dem Bezirk Tulln jene Radfahrer zu sein, die in seiner Heimatgemeinde einen Radweg benutzen, den der Pensionist als solchen nicht anerkennen will. Wurde er bereits einmal wegen einer Ohrfeige, die er einem Biker verpasste, zu einer Geldstrafe verurteilt, brachten ihn zwei weitere Attacken auf die Anklagebank am Landesgericht St. Pölten.
Diesmal aus der Untersuchungshaft vorgeführt, konfrontierte ihn Staatsanwältin Barbara Kirchner zunächst mit einem Vorfall im Mai dieses Jahres. „Der Herr hat geschrien und mich getreten“, berichtete das Opfer, ein Mann, der sich nach der Arbeit am Nachhauseweg befand. Verlangsamt sei er mit seinem Rad an dem Mann mit Hund vorbeigefahren, als dieser ihn gegen den Oberschenkel trat. Er sei etwas ins Straucheln gekommen, zum Glück aber nicht gestürzt und schließlich mit folgender Drohung seitens des Beschuldigten bedacht worden: „Des nächste Mal rinnt Blut und wirst schon seh´n, was passiert, wennst die Polizei rufst!“

Hüftprellung und Abschürfungen

Etwa ein Monat später soll der Pensionist, der wieder mit seinem Hund unterwegs war, vor einem Radfahrer plötzlich auf den Radweg gesprungen sein. Dieser konnte nicht mehr ausweichen und köpfelte über die Leine, wobei nicht nur das Rad beschädigt wurde, sondern auch der Fahrer eine Hüftprellung und Abschürfungen erlitt.
Seine ursprüngliche Verantwortung, wonach er dem ersten Opfer keinen Tritt versetzt habe und sein zweiter Kontrahent absichtlich auf ihn zugefahren sei, revidierte der Angeklagte nach Rücksprache mit seinem Verteidiger, sodass der Milderungsgrund eines Geständnisses bei der Strafbemessung zum Tragen kam. Wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung wurde er schließlich zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, davon fünf bedingt, verurteilt. Aufgrund der Untersuchungshaft konnte er bald nach dem rechtskräftigen Urteil auf freien Fuß gesetzt werden. Den Schaden am Fahrrad eines Opfers in Höhe von 200 Euro hat er zu ersetzen.

Symbolfoto: Zeiler
Staatsanwältin Barbara Kirchner | Foto: Probst

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