Pensionist verdrosch Hund mit Stecken

Mit sieben Monaten bedingt quittierte Wiaderek das Verhalten des Mannes | Foto: Foto: Probst
  • Mit sieben Monaten bedingt quittierte Wiaderek das Verhalten des Mannes
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BEZIRK TULLN (ip). Mit einem Stecken, der einen Durchmesser von etwa fünf Zentimetern gehabt haben soll, habe ein pensionierter Fahrlehrer aus dem Bezirk Tulln auf seinen am Boden zusammengeduckten Hund „wie wild“ eingeschlagen. Eine Hundetrainerin, die mit anderen Personen und ihren Hunden ebenfalls unterwegs war, schrie dem 68-Jährigen zu, sofort aufzuhören. Sie notierte das Autokennzeichen des Mannes und erstattete Anzeige.

Polizisten bedroht

Zu dem Vorfall, der sich am 17. Jänner dieses Jahres ereignet haben soll, bekannte sich der Pensionist nicht schuldig. „Vielleicht ist er an einem Stecken angekommen“, verteidigte sich der Beschuldigte gegenüber dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek. Er habe seinen Hund nicht geschlagen, denn „das war bei dem Hund nicht nötig“, so der Mann, dem mittlerweile nicht nur sein Hund abgenommen wurde, sondern auch eine Waffe, nachdem er in Wien stark alkoholisiert in seinem Fahrzeug saß und Polizeibeamten gedroht haben soll: „Wenn ihr euch net glei schleichts, daschieß i euch!“ Darüber habe er auch gedroht, seinen Hund, der auf der Rückbank saß, auf die Beamten zu hetzen, die ihn aufgrund seines aggressiven Verhaltens aus dem Fahrzeug holen wollten. Er habe mit der Faust herumgeschlagen und schließlich mit den Füßen nach ihnen getreten, berichteten die Beamten, die benachrichtigt worden waren, dass sich ein Fahrzeug in Schlangenlinie fortbewege und schließlich stehen geblieben sei.
„Die hätten mich sitzen lassen sollen“, meinte der Angeklagte, der sich an den Vorfall im März 2016 nicht erinnern könne. „Ich schlafe sehr leicht ein, das ist mein Problem“, rechtfertigte der Pensionist seinen Aufenthalt am Straßenrand.
Mit sieben Monaten bedingt quittierte Wiaderek das Verhalten des Mannes, dem auf Antrag seiner Heimatgemeinde nun eine Sachwalterin zur Seite gestellt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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