Richter erkannte doch keine Notwehrsituation
Familienvater wurde in Wagen mitgeschleift, nachdem er den Autoschlüssel ziehen wollte.
TULLN (ip). Nach einem Streit zwischen zwei Autofahrern auf einem Parkplatz in Tulln, fuhr ein 57-jähriger PKW-Lenker verärgert davon und kam dabei einem Mann und seinen Kindern, die eben die Straße überquerten, gefährlich nahe.
Wütend schlug der Familienvater auf das Dach des PKWs, dann riss er die Beifahrertüre auf und versuchte, den Schlüssel aus dem Zündschloss zu ziehen. Mit dem Körper am Beifahrersitz, den Beinen außerhalb des Fahrzeuges konnte er sich nur noch festklammern, da der 57-Jährige Gas gab und den Mann mit bis zu 60 km/h etwa 150 Meter mitschleifte, bis er seinen Wagen verkehrsbedingt anhielt.
Zeuge schilderte das Geschehen
Nach mehreren Verhandlungen am Landesgericht St. Pölten kam nun ein Zeuge zu Wort, der Klarheit in die voneinander abweichenden Schilderungen der beiden Kontrahenten bringen sollte. Einerseits habe er nicht gesehen, dass der 57-Jährige eines der Kinder gestreift habe, andererseits habe er auch nicht beobachtet, dass der Familienvater auf den Lenker eingeschlagen habe, als er den Schlüssel abziehen wollte. Das Fahrzeug sei mit quietschenden Reifen davon und zu den heraushängenden Beinen meinte er: „Ich hab damit gerechnet, dass der Mann zumindest schwere Schürfverletzungen hat.“ Seiner Meinung nach sei der Familienvater relativ ruhig geblieben.
Das Urteil
Verteidiger Wolfgang Ehrnberger wies in seinem Schlussplädoyer darauf hin, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass sein Mandant das Kind gestreift habe. Er habe sich in großer Bedrängnis gefühlt, da insgesamt drei Familienväter sich gegen einen Autorowdy wendeten, wobei einer sogar ins Wageninnere eindrang.
Der Richter sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Gefährdung des Kindes im Zweifel frei, für die Nötigung verurteilte er den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten (nicht rechtskräftig). „Ich glaube nicht, dass auf Sie eingeschlagen wurde“, begründete Herr Rat und konnte so auch keine Notwehr erkennen. Der Familienvater habe vor Gericht im Gegensatz zum Angeklagten, gegen den auch ein Verfahren wegen Führerscheinentzugs anhängig sei, einen ruhigen Eindruck gemacht, resümierte der Richter die Aussagen im Prozess.
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