Rund um den Krankenstand

BEZIRK TULLN. Was ist bei einem Krankenstand zu tun?
Die NÖ GKK informiert:
• Umgehende Meldung an den Dienstgeber.
• Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit fest und meldet dies an die NÖGKK.
• Anordnungen des Arztes (z. B. Bettruhe) und bewilligte Ausgehzeiten sind einzuhal-ten.
• Änderungen des Aufenthaltsortes während des Krankenstandes sind der Kasse zu melden. Liegt dieser außerhalb von Niederösterreich, ist vorher die Zustimmung der Kasse einzuholen.
• Gesundmeldung durch den Arzt.
• Der Dienstgeber erhält die ärztliche Bescheinigung über die Dauer der Arbeitsunfä-higkeit infolge der Erkrankungen (selbstverständlich ohne Angabe der Kran-kenstandsdiagnose!).
Immer wieder bekommen Patienten Besuch von der Krankenkasse – vor allem bei länge-ren Krankenständen. Die Krankenbesucher der NÖGKK sind das Bindeglied zwischen Arzt, Patient und Krankenkasse. Ziel ist die Überprüfung, ob die ärztlichen Anordnungen befolgt werden. Durch diese Kontrolle können unberechtigte Krankenstände vermieden werden. Im Vorfeld gibt es ein Gespräch mit dem Arzt, welche Patienten in Frage kommen – damit wird ausgeschlossen, dass ein Schwerarbeiter mit Beinbruch nach einer Woche besucht wird – der selbstverständlich gar nicht arbeitsfähig sein kann. Der Krankenbesu-cher weist sich beim Patienten als Mitarbeiter der NÖGKK aus und erkundigt sich nach eventuellen ausständigen Therapien; spricht nichts für einen weiteren Krankenstand, be-kommt der Patient einen Termin beim Kontrollarzt.
Kündigungen im Krankenstand und Krankenstandsmissbrauch
Echte Krankenstandsmissbräuche werden bei den Überprüfungen extrem selten festge-stellt. Überprüft wird von der NÖGKK auch die missbräuchliche Kündigung im Krankenstand durch den Dienstgeber. Konkret wäre das, wenn – etwa vor einer Operation oder längerer Krankheit – eine sofortige einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses mit anschließender Wiedereinstellungszusage vereinbart würde. Mit einer solcherart miss-bräuchlichen Auflösung könnten sich Dienstgeber der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand entziehen, die Kosten würden widerrechtlich als Krankengeld-Zahlungen an die Krankenkasse abgewälzt.

Auch diese Missbräuche sind selten: Bei Berücksichtigung aller entsprechenden Parameter waren bei der NÖGKK in den letzten Monaten nur sehr wenige Fälle von wahrschein-lich missbräuchlicher Beendigung des Dienstverhältnisses im Krankenstand feststellbar. Die Parameter berücksichtigen die einvernehmliche Lösung zum Beginn des (längeren) Krankenstandes und zeitnah zur Gesundung dann die Wiedereinstellung. Bei über 450 000 Erwerbstätigen, die bei der NÖ Gebietskrankenkasse versichert sind, kann man tatsächlich von nur wenigen schwarzen Schafen sprechen. Dennoch wird jeder einzelne Fall sowie vor allem „gefährdete Branchen“ (z. B. Leiharbeiter) mittels Schwerpunktkontrol-len überprüft.
Weitere Informationen:
Service-Center Tulln
Zeiselweg 2 – 6, 3430 Tulln
tulln@noegkk.at
Versichertenservice: Tel.: 050899/6100
www.noegkk.at

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