Sicherheitsmann: „Wer andere diskriminiert, fliegt“
Skorpion Gaston Gneth gegen schwarze Schafe
TULLLN (wp). Ein mutmaßlicher Dis-kriminierungsfall ruft einen örtlichen Sicherheitsdienstleister auf den Plan.
Einer als Sicherheitsdienst engagierten Truppe um G. S. (Name der Redaktion bekannt) wird vorgeworfen, einen Besucher aufgrund seiner ausländischen Herkunft nicht in ein Clubbing des FC Tulln eingelassen zu haben.
Das hat sich unter Jugendlichen mit Migrationshintergrund rasch herumgesprochen und für Unmut gesorgt. Nach einem zusätzlichen irreführenden Bericht einer Kaufzeitung werde die in Tulln ansässige und mit der Bekämpfung von Vandalismus betraute Bewachungsgesellschaft „Skorpion“ mehrfach mit Protesten konfrontiert, berichtet deren Geschäftsführer Gaston Gneth. Zu Unrecht, denn: „Wir wurden als Rassisten beschimpft, obwohl wir mit der Sache gar nichts zu tun haben, da wir das Clubbing des FC Tulln gar nicht betreuten“, so Gneth.
Rufschädigende Mitbewerber
„Jeder Skorpion-Mitarbeiter, der Menschen aufgrund bestimmter Merkmale oder seiner Herkunft diskriminieren würde, wäre seinen Job sofort los“, erklärt Gneth. Skorpion-Mitarbeiter Franz Altmann, als „Aufpasser“ bei vielen Festen bereits so etwas wie eine Lokalgröße, ergänzt: „Mir ist egal, wo jemand herkommt. Wenn sich jemand bei einer Veranstaltung nicht zu benehmen weiß und anderen durch mutwillig destruktives Verhalten den Spaß verdirbt, wird er höflich, aber bestimmt gebeten, das Geschehen zu verlassen.“ – „Es gibt immer wieder Personen, die ihre Dienste als Türlsteher oder Aufpasser Festorganisatoren antragen“, erzählt Gneth aus der Praxis, „oft wissen die Veranstalter gar nicht, dass man dazu eine Konzession benötigt.“ Er rät allen, die einen Sicherheitsdienst engagieren, einen Befähigungsnachweis der Dienstleister zu verlangen.
Auffälliges Verhalten
G. S., mit den Vorwurf der Diskriminierung konfrontiert, weist dies als „Blödsinn“ zurück. „Es handelte sich um einen auffälligen Albaner, der im Bezirk bereits für sein destruktives Verhalten bekannt ist. Er wurde ordnungsgemäß des Saals verwiesen.“ Allerdings würde in letzter Zeit „auffälliges Verhalten von Jugendichen bei Veranstaltungen gerade im Bezirk Tulln überhandnehmen“, so S. Ob S. bei besagtem Clubbing rechtlich überhaupt tätig hätte werden dürfen, wird gerade behördlich geprüft.
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