Verhaltenskodex im Wald: Was man im Forst so darf
BEZIRK. Blumen pflücken, Äste abbrechen oder den Christbaum aus dem Wald holen – was ist eigentlich erlaubt? Die Bezirksblätter haben nachgefragt. Rede und Antwort stand kein Geringerer als Bezirksförster Roland Jagger.
Ein Spaziergang durch den Wald?
"Ja, das ist für Erholungszwecke seit dem Jahr 1975 erlaubt. Nicht jedoch das Reiten oder Mountainbiken, außer der Waldbesitzer erlaubt dies".
Wie schaut's mit dem Schwammerl pflücken aus?
"Auch das ist erlaubt – für den Eigengebrauch. Bei uns gibt's keine typischen Schwammerlwälder wie beispielsweise in Kärnten, doch Platzerl, wo Steinpilze und Parasol wachsen, sehr wohl".
Blumen pflücken, Äste abbrechen, oder Bärlauch zupfen?
"Nein, aber alles in Maßen. Und doch muss man festhalten, dass immer mehr Personen die Knollen des Bärlauch flächig ausgraben. Das ist sehr wohl ein Problem".
Christbaum rausschneiden?
"Das ist natürlich streng verboten und in Wahrheit ein Diebstahl. In Österreich hat die Christbaumproduktion hervorragende Ware zu fairen Preisen. Dort können sie gekauft werden. Zudem wird es schwierig, da das Nadelholz im Bezirk gering ist: Wir haben hier sechs Prozent Lärche, die Fichte wurde in den 90er Jahren fast flächig durch den Borkenkäfer ausgerottet, Tannen gibt's nur punktuell in Michelhausen und Sieghartskirchen".
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