Die Cochemer Praxis (Cochemer "Modell")
Seit gut dreizehn Jahren praktiziert Richter Rudolph im Familiengerichtsbezirk Cochem Erstaunliches, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Das Erstaunliche bleibt allenfalls, wieso darauf in den restlichen 460 deutschen Familiengerichten bisher nur wenige darauf gekommen sind.
Das Wohl der Kinder steht dort im Vordergrund: Recht der Eltern auf Umgang mit ihren Kindern und umgekehrt, auch nach einer Trennung. Der wesentliche Unterschied zwischen der Cochemer und der sonst in Deutschland üblichen Rechtsprechung ist, dass mit diesen Vorsätzen tatsächlich Ernst gemacht wird und wirksam vorgegangen wird.
Geht ein Elternteil vor Gericht, sind Eltern und Kinder bereits stark belastet. Die erste Konsequenz des Richters Rudolph: Streitigen Kindschaftssachen wird Eilbedürftigkeit zugemessen, die Verhandlung findet innerhalb von 2 bis 3 Wochen statt. Andernorts sind ein halbes Jahr und länger die Regel. Während dieser Zeit ist der Umgang zwischen Kindern nur noch auf ein Elternteil beschränkt. Bei ausgegrenzten Vätern komme es, so Rudolph, zu Persönlichkeitsstörungen, zu Resignation und Demotivierung im Beruf. Sehr viel seltener werden Mütter von Vätern ausgegrenzt. Bei ihnen führe die Trennung von den Kindern zu teilweise schweren psychischen Erkrankungen.
Mehr dazu auf http://www.ak-cochem.de/index.php?option=com_content&task=view&id=70&Itemid=35
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