Ab 1. Jänner 2019 beantragen: Steuerabsetzbetrag für Familien
FPÖ: "Mittelschicht entlasten"
TULLN / NÖ. Ab 1. Jänner 2019 tritt der Familienbonus plus in Kraft, der auf Bundesebene beschlossen wurde. Bei einem Pressegespräch in den Tullner Albrechtsstuben informierte NR Edith Mühlberghuber ausführlich über den Steuerabsetzbetrag. Bis zu einer Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr kann er beantragt werden. Die Steuerlast reduziert sich dadurch, für Kinder über 18 Jahre gibt es einen reduzierten Familienbonus von 500 Euro jährlich, wenn für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
Wussten Sie eigentlich dass, der Familienbonus ...
... ab einem Bruttoeinkommen von etwa 1.750 Euro bei einem Kind voll ausgeschöpft werden kann
... wahlweise über das Lohnbüro des Arbeitgebers oder rückwirkend mit der Steuererklärung beantragt werden kann.
Der Kinderfreibetrag und die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr entfallen mit der Einführung des Familienbonus.
"Der Familienbonus Plus ist die größte steuerliche Familienentlastung seit Jahrzehnten. Das haben sich die Familien auch verdient", meint Mühlberghuber. Im Bezirk Tulln werden 10.660 Familien, in ganz NÖ 172.000, davon profitieren. "Wir wollen die klassische Mittelschicht entlasten, das war uns ein Anliegen", so die Abgeordnete.
Jetzt ausrechnen:
Auf der Homepage www.bmf.gv.at/top-themen/familienbonusplus.html können Sie berechnen, wie viel Sie bekommen werden.
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