Herbstklausur der Freiheitlichen Arbeitnehmer
TULLN (red). „Arbeiten in und mit der AK Niederösterreich“, das „Lohnsteuer runter!“-Begehren des ÖGB und „interne, strukturelle Verbesserungen“ waren die drei Arbeitsgebiete der Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) im Rahmen ihrer Klausur in Tulln an der Donau.
Die nunmehr zehn Kammerräte der FA in der AK Niederösterreich arbeiteten an einem konkreten Plan für die nächsten Jahre. Dabei will man sich – wie in den letzten Jahren – kollegial mit den anderen Fraktionen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen. Der Fokus liegt dabei vermehrt auf der autochthonen Bevölkerung. Die FA möchte ihr Credo „Österreich zuerst!“ auch in der AK umgesetzt wissen. Des Weiteren wurde das Manko der geringen Wahlbeteiligung angesprochen. Für 2019 erwarten sich die Freiheitlichen Arbeitnehmer eine Reform des AK Wahlrechts, um dem Negativtrend entgegen zu wirken.
Nachholbedarf in Großbetrieben
Auch eine „Strategie: 2019!“ wurde ausgegeben. Ein eigener Arbeitskreis beschäftigte sich mit der Aufarbeitung der AK Wahlen 2014 und schlussfolgerte für die künftige, strategische Aufstellung der Freiheitlichen Arbeitnehmer. Besonders beachtenswert waren die guten Ergebnisse in sogenannten Kleinbetrieben. Nachholbedarf gibt es in streng organisierten Großbetrieben. Hier wären oftmals freiheitliche Betriebsräte gewünscht, werden aber durch die übermächtigen Platzhirschen – FSG und FCG – oftmals behindert.
Entlastung ist willkommen
Mit Spannung wurde über das für September angekündigte „Lohnsteuer runter“-Begehren des ÖGB diskutiert. Was bringt es? Was könnte es beinhalten? Welche Alternativen und Ergänzungen können die Freiheitlichen Arbeitnehmer beisteuern.
Zunächst: jede Entlastung im Säckel des Arbeitnehmers ist willkommen.
Problematisch findet die FA jedoch, dass, der ÖGB über 400.000 Menschen einen Blankoscheck unterschreiben ließ. Nirgendwo steht was die Menschen hier unterschrieben haben. Eine Absenkung der Lohnsteuer ist zu begrüßen, aber was ist wenn der ÖGB nun andere Forderungen (es handelt sich ja um ein Paket) aufstellt für das viele Menschen gar nicht stimmen wollten? „Unseriös“ nennt man das wohl.
Sozialversicherung ist "großer Brocken"
Eine Absenkung der Lohnsteuer auf kolportierte 25% (also um 11,5%) kostet unglaublich viel Geld, während die Effekte noch offen sind. Legt man ein 1.500 EUR Monatsbruttoeinkommen zu Grunde, dann ergibt sich eine Lohnsteuerersparnis von etwa 8 EUR im Monat. Dazu muss gesagt werden, dass auch Menschen in den Genuss dieser Ersparnis kommen, welche bspw. 100.000 EUR und mehr verdienen. Der „Sager“, dass „die Kleinen“ entlastet werden, trifft hier nur halb zu; es werden auch „die Großen“ entlastet. Des Weiteren ist die Steuersenkung nicht dem Arbeitnehmer vorbehalten. Alle Einkommensteuerbezieher wie Bauern, Selbstständige sowie einige Unternehmer werden weniger Steuern bezahlen. Das hierbei der ÖGB mit Gewerkschaftsgeldern den Lobbyisten einerseits für Bauern und Selbstständige macht, andererseits für die SPÖ, müssen die ÖGB-Beitragszahler selbst beurteilen.
Der „große Brocken“ im Unterschied von Brutto- und Nettolohn ist die Sozialversicherung. Während man bis 11.000 EUR Jahreseinkommen noch GAR KEINE Lohn- und Einkommensteuern bezahlt, schlägt die SV schon ab 400 EUR im Monat zu – und das mit 15% nicht zu knapp. Die SV Beiträge schleifen sich auch bei der sogenannten „Höchstbeitragsgrundlage“ (etwa 820 EUR monatlich) ein. Auch Millionäre zahlen nicht mehr. Hier wäre schneller und effektiver anzusetzen. Vor allem würde der Mittelstand (400 bis knapp 4.000 EUR Monatseinkommen) profitieren.
Noch kein Wort fiel über die Gegenfinanzierung.
Fünf Punkte werden kolportiert
1. Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer – hier sagt der ÖGB in keinem Wort wie diese neuen ErbSt/ SchenkS ausfallen sollen. Nach dem „alten“ Konzept oder gib es Freibeträge und wenn ja, wie hoch sind diese? Die ErbS/SchenkS brachte in ihrer alten Fassung etwa 150 Mio. EUR pro Jahr in die Staatskassen. Wie hier die 4.000 Mio. Steuerausfälle kompensiert werden sollen sagt niemand.
2. Erhöhung der Grundsteuer – hier sollte man beachten, dass ein großer Teil des SPÖ Nationalratsklubs sowie der SPÖ Ministerriege aus ÖGB-Gewerkschaftern besteht. Selbige titelten im Rahmen der Nationalratswahl 2013 noch vollmundig „Mieten die man sich leisten kann“. Die Erhöhung der Grundsteuer – so gerechtfertigt sie auch sein mag – tritt dieser Forderung aber diametral entgegen.
3. Erhöhung der KEST auf 30% - wäre nur dann möglich, wenn der Höchststeuersatz auf 60% angehoben wird oder das im Verfassungsrang stehende Endbesteuerungsgesetz geändert wird.
4. Vermögen(szuwachs)steuern – 80% der Vermögen sind Grundvermögen (siehe 4.b). Um mit den restlichen 20% ein Volumen von 4.000 Mio. zu erreichen muss man schon etwas Phantasie und moralische Inkompetenz besitzen. Zumal ja die Bemessung eine Selbstbemessung (also jeder rechnet seinen eigenen Steuerbetrag aus) sein soll. Wie macht man das? Soll der Bürger den Zeitwert seines Autos, eines Bildes, eines Teppichs usw. selbst schätzen? Oder über ein Gutachten,…und wer bezahlt für das Gutachten? Und wie wird das überprüft. Schwärmen die Prüfer der Finanzämter aus und schätzen ihrerseits den Wert von Omas Halskette? Und was ist, wenn – wie zu erwarten – keine Einigkeit besteht. Belastet man die Gerichte mit tausenden Fällen, nur um den Wert einer Armbanduhr zu schätzen? Wie bindet man das in die Bundesabgabenordnung (BAO) ein?
5. Reichensteuern – auch bei einiger Phantasie konnten wir uns nicht einigen wie der ÖGB eine „Reichensteuer“ definieren könnte.
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