AK warnt: Entgeltansprüche haben Ablaufdatum
Arbeiterkammer holte knappe Million Euro für Dienstnehmer im Bezirk Tulln im ersten Halbjahr.
TULLN / ST. PÖLTEN / LILIENFELD. "Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen", sagt AK-Bezirksstellenleiterin Brigitte Radl bei einer Pressekonferenz Mittwoch Vormittag.
Im ersten Halbjahr 2014 forderte die AKNÖ-Bezirksstelle Tulln für 587 Arbeitnehmer ausstehende Löhne und Gehälter ein. Dreißig Fälle in der ersten Jahreshälfte mussten dem Rechtsschutzbüro West übertragen werden, das wiederum Klagen beim Arbeitsgericht einbrachte, 115.481 Euro konnten für die Arbeitnehmer im Bezirk an Entgeltnachzahlungen erreicht werden, weiters wurden 976.341 Euro für 86 Arbeitnehmer aus zwölf insolventen Betrieben gesichert (siehe Zur Sache).
Achtung vor sogenannter Verfallsfrist
Das Beispiel einer Frau, die im Bezirk Tulln tätig war, zeigt, wie Firmen Dienstnehmer ausnützen: "Diese Frau war viele Jahre im Handelsbetrieb tätig, dem Unternehmen ging es nicht gut, so wurde nicht das gesamte Gehalt ausbezahlt, womit die Frau einverstanden war", erzählt Radl. Inzwischen befindet sich die Dienstnehmerin in Karenz, dem Unternehmen droht der Konkurs, und daher hat die Frau bei der AK nachgefragt, ob im Fall einer Insolvenz ihre Entgeltansprüche aus der Zeit vor der Karenz gesichert sind. "Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte kennt eine Verfallsfrist von sechs Montagen, also mussten wir verneinen", klärt Tullns AK-Chefin auf. Daher appelliert sie, sich frühest möglich zu informieren und lieber einmal mehr nachzufragen, zumal man mit den Anfragen anonym umgeht.
Überwachung wird immer mehr zu Problem
Im Rahmen der Pressekonferenz meldete sich auch Karl Heindel, Arbeitsrechtsexperte der AKNÖ zu Wort und betonte, dass "die Überwachung auf dem Arbeitsplatz zu einem immer größer werdenden Problem wird". Fernfahrer, deren Arbeitszeit per GPS auf die Sekunde genau berechnet wird, Taschenkontrollen bei Mitarbeitern oder auch das Mitlesen von Mails – die Liste werde immer länger. Man müsse die Privatsphäre immer mehr schützen. Es liege an den technischen Möglichkeiten, "die heute mehr Überwachung ermöglichen als noch vor einigen Jahren", weiß der Rechtsexperte. Daher werden härtere Strafen gefordert: Maßnahmen zur Überwachung müssten in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden, gibt es keinen Betriebsrat, müssen die Mitarbeiter einzeln zustimmen. "Wir haben jedoch immer wieder Fälle, in denen sich die Unternehmen darüber hinweggesetzt haben", weiß Heindel.
Zur Sache
Arbeits- und sozialrechtliche Beratungstätigkeit in der Tullner AK-Bezirksstelle
Persönliche Beratungen: 757
Telefonische und schriftliche Beratungen: 1.175
Interventionen beim Dienstgeber: 58 Fälle
Kostenloser Rechtsschutz: 30 Fälle
Außergerichtlich eingebracht: 62.223 Euro
Gerichtliche eingebracht: 53.258 Euro
Insolvenzen: 976.341 Euro
Gesamtsumme: 1.091.822
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