Diebsbeute auf Flohmärkten verkaufen
BEZIRK TULLN (ip). Jede Menge Kleidungsstücke, Schmuck und einen Magnet zum Entfernen von Diebstahlssicherungen entdeckten Beamte aus dem Bezirk Tulln, als sie im Oktober 2013 einen PKW mit drei ungarischen Staatsbürgern anhielten. Teilweise noch mit Etiketten versehen, stand bald fest, dass die Ungarn zum Stehlen nach Österreich eingereist waren.
Am Landesgericht St. Pölten leugnete vor allem der Fahrzeuglenker, ein 14 Mal teils einschlägig vorbestrafter Mann, von den Diebstählen gewusst zu haben. Er wurde mangels Beweisen von Richter Helmut Weichhart freigesprochen.
Die Hauptangeklagte, eine 57-jährige Hausfrau, deren Verteidiger Georg Thum darauf hinwies, dass seine Mandantin freiwillig aus Ungarn zum Prozess gekommen war, nahm gegen Verhandlungsende alle Schuld auf sich. Nach einem anfänglichen „nicht schuldig“ legte auch die Nichte der Hausfrau nach eindringlichem Zureden seitens ihres Verteidigers ein Teilgeständnis ab.
Demnach suchten die beiden Frauen zahlreiche Bekleidungsgeschäfte in Langenrohr und Krems heim, stahlen, was zu stehlen war, um die Beute schließlich in Ungarn auf Flohmärkten zu verkaufen.
„Bei der Drittangeklagten steht fest, dass sie gelogen hat“, begründete Weichhart die neun Monate bedingte Freiheitsstrafe. Aufgrund einschlägiger Vorstrafen fasste die 57-Jährige zwölf Monate bedingt aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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