Gericht bestätigt: Tullns Stadtoberhaupt hat Vergewaltigung nicht "vertuscht"
Bürgermeister Peter Eisenschenk habe "keine aktiven Vertuschungshandlungen gesetzt.“
TULLN (red). Das Landesgericht Ried hat klargestellt, dass Bürgermeister Peter Eisenschenk im Zusammenhang mit der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln „keine aktiven Vertuschungshandlungen setzte“. Darüber informiert die Stadtgemeinde am Freitag in einer Aussendung und verweist auf die Berichterstattung des Mediums "Wochenblick".
Die Vorgeschichte
Ende April wurde die Stadtgemeinde von der Polizei informiert, dass sich eine Vergewaltigung ereignet hat und dass es Hinweise auf ausländische Verdächtige gebe. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister von der Polizei dazu angehalten, dass diese Informationen aus ermittlungstaktischen Gründen nicht weitergegeben werden dürfen. „Die Öffentlichkeit wurde in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft St. Pölten aus kriminaltaktischen Überlegungen nicht sofort informiert", bestätigt auch das Innenministerium in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage. Erst Mitte Mai wurde der Bürgermeister informiert, dass zwei in Tulln untergebrachte Asylwerber dringend tatverdächtig sind und deshalb verhaftet wurden. Er reagierte indem er bis zur endgültigen Klärung der Causa einen Aufnahmestopp für die Zuteilung neuer Asylwerber nach Tulln erließ.
„Tendenziöse und äußerst reißerische Berichterstattung“
Das Medium „Wochenblick“ wertete diesen Sachverhalt als Vertuschung und verbreitete dies im Internet. Damit beschäftigte sich nun das Landesgericht Ried und kam zum Schluss, dass Eisenschenk „keine aktiven Vertuschungshandlungen setzte“. Die Berichterstattung des Wochenblicks sei „tendenziös und äußerst reißerisch“.
Das Gericht wertete jedoch die Berichterstattung in dieser Causa als „gerade noch“ nicht exzessiv und lehnte daher die von der Stadtgemeinde und Bürgermeister Eisenschenk angestrebte einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen den Wochenblick ab. Begründung: Politiker sind bezüglich Verleumdungen weniger geschützt als Privatpersonen. Erst wenn die Beschimpfungen exzessiv sind, gibt es eine gerichtliche Unterstützung. Die Angriffe des Wochenblick seien laut Richterin Birgit Rieß „gerade noch“ nicht exzessiv.
"Kein weiteres Verfahren notwendig“
Bürgermeister Peter Eisenschenk sagt zu der gerichtlichen Klarstellung: „Ich gebe mich damit zufrieden, dass das Gericht bestätigt hat, dass ich als Vertreter der Stadtgemeinde keine Vertuschungshandlungen durchgeführt habe. Um der Stadtgemeinde Kosten zu sparen, schlage ich vor, das Verfahren nicht, wie ursprünglich geplant, durch mehrere Instanzen zu führen." Grundsätzlich hat der Stadtrat mit den Stimmen von TVP, SPÖ und GRÜNEN für ein längeres Verfahren einen Kostenrahmen von rund 21.000 Euro genehmigt. Wenn das Verfahren nun gestoppt wird, beschränken sich die Kosten auf 4.300 Euro.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.