"Keine Aussage. Das ist zu heikel"

Rechtsanwalt Otto Stadler mit Präsident Otto Vogl-Proschinger, Tierheim Dechanthof. | Foto: Zeiler
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TULLN / REGION PURKERSDORF / MISTELBACH. "Mein Mandant wird auf die Polizeiaussagen verweisen", informierte Rechtsanwalt Arthur Machac.
Wegen Urkundenunterdrückung musste sich der ehemalige Bürgermeister von Mauerbach, Gottfried Jelinek, Mittwoch am Tullner Bezirksgericht verantworten. Seinen Angaben zufolge habe ihm seine Schwester ein halbes Jahr vor ihrem Ableben drei Sparbücher in der Höhe von 175.000 Euro geschenkt, daher plädierte er auf "nicht schuldig". Ob dies so war, oder ob diese – wie das weitere Vermögen (ein Haus, ein Auto und ein Sparbuch) – dem Tierheim Dechanthof unter Präsident Otto Vogl-Proschinger zusteht, soll geklärt werden. "Wir gehen davon aus, dass die Sparbücher entwendet und unterdrückt wurden", so Anwalt Otto Stadler, der das Tierheim vertritt. Der Forderung, zwei Sparbücher an den Verein zu übergeben, wurde nicht nachgekommen.

Viele Fragen, keine Antworten

Doch zuvor prasselten viele Fragen auf den 79-Jährigen ein: Etwa wie das Verhältnis zur Schwester war, ob er einen Schlüssel des Hauses der Schwester hatte, ob weitere Personen bei der Schenkung anwesend waren. Antworten gab's keine.
Plötzlich wendete sich das Blatt, der Angeklagte: "Ich habe meiner Frau von der Schenkung erzählt", ebenso führte er aus, dass er die Schwester "immer wieder besucht hat". Machac schlug die Hände vor dem Gesicht zusammen und mahnte Jelinek: "Entweder Sie sagen alles, oder gar nichts. Das ist nicht Fisch, nicht Fleisch". Dann folgte Schweigen auf die Fragen, wann die Schenkung war.

Sparbücher im Tresor aufbewahrt

"Das ist jetzt Ihre Chance, Erklärungen auf die Frage zu geben", meinte Richter Markus Zellinger, der feststellte: "Was wir haben, sind Sparbücher, die auf den Namen einer Verstorbenen lauten, die aber bei Ihnen waren".
Ob er (Jelinek) die Losungswörter wusste, und ob er ein Sparbuch weitergegeben habe, wurde nicht beantwortet. Fakt sei aber, dass diese vorerst in einem Tresor und danach in einem Schließfach aufbewahrt wurden. Auf die Frage, ob die Sparbücher zu Beginn der Verhandlung bei der Auflistung der Vermögenswerte angeführt worden wären, sagte Jelinek: "Keine Aussage. Das ist zu heikel".

Doch kein Erbschaftskauf

Auch ein Erbschaftskauf stand im Raum: 220.000 Euro soll Jelinek dem Tierheim für Haus, Auto und Sparbuch geboten haben, wie Vogl-Proschinger bestätigte. Finanzieren wollte man dies offenbar mittels Kredit. Jelinek machte jedoch einen Rückzieher.
Zu einem Urteil kam es nicht, die Verhandlung wurde einerseits wegen der fortgeschrittenen Zeit, andererseits wegen Vorladung weiterer Zeugen vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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