Mutter überließ ihren minderjährigen Kindern Drogen
Marihuana, LSD, Kokain und Ecstasy in einer Dose unter dem Tisch
BEZIRK TULLN (ip). In einer Dose unter dem Tisch verwahrte eine dreifache Mutter aus dem Bezirk Tulln Drogen wie Marihuana, LSD, Kokain und Ecstasy, die sie für ihren Eigenbedarf gekauft hatte. Dass sich auch zwei ihrer minderjährigen Kinder bedienten, war Zentrum im Prozess gegen die 36-Jährige, die ihren Angaben nach arbeitslos ist, 15.000 Euro Schulden hat und derzeit an einer Suchttherapie teilnimmt.
„Ich weiß, dass sich meine Kinder Gras aus der Dose nehmen. Aber ich gebe es ihnen nicht, weil ich das für mich kaufe“, erklärte die Frau bei ihrer Polizeieinvernahme im November 2017. Keine Angaben wollte sie beim Prozess am Landesgericht St. Pölten dazu machen, woher sie die Drogen hatte. Sie habe auch nicht gesehen, dass ihr mittlerweile 18-jähriger Sohn und die jüngere Tochter Drogen konsumierten.
Warnung vor Falschaussage
Während sich der Bursche gegenüber Richter Slawomir Wiaderek sofort der Aussage entschlug, begann die Tochter zu erzählen. Für Wiaderek deutlich erkennbar, versuchte sie, ihre Mutter zu entlasten und wurde daher eindringlich auf ihre Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht. Eine Falschaussage sei mit einer Strafdrohung bis zu drei Jahren Haft verbunden, warnte der Richter. Rechtsbeistand Peter Kolb hielt kurz Rücksprache mit seinem Schützling vor dem Gerichtssaal, danach entschlug sich auch die Tochter der Aussage.
Halbschwester packte aus
Kein gutes Haar ließ die Halbschwester der Beschuldigten an ihr. Die 25-Jährige behauptete, dass die Angeklagte auch in ihrer Gegenwart Marihuana geraucht habe und vergangenen Sommer habe sie gesehen, wie die 36-Jährige, die selbst „schon einiges intus“ gehabt habe, ihrer Tochter Ecstasy gab. Keine Angaben machte die Halbschwester zu Fragen, mit denen sie ihre Nichte belasten könnte.
Persönlichkeitsstörung und Depressionen
„Es ist schon ein Wahnsinn, wenn Eltern ihre eigenen Kinder mit Drogen versorgen“, meinte Wiaderek, der bei der Strafbemessung auf eine diagnostizierte Persönlichkeitsstörung und Depressionen der Angeklagten Rücksicht nahm. Er verurteilte die 36-Jährige zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten. Während einer dreijährigen Probezeit erhält sie Bewährungshilfe und muss vierteljährlich den Nachweis erbringen, dass sie ihre Suchtberatung fortsetzt (nicht rechtskräftig).
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