Drogen im „Sackerl fürs Gackerl“ versteckt
REGION / ST. PÖLTEN (ip). Kein Unbekannter für den St. Pöltner Jugendrichter Markus Grünberger saß abermals auf der Anklagebank. Der Prozess, in dem der vermutlich 17-jährige Afghane vom Vorwurf der Brandstiftung in einer Asylunterkunft zuletzt freigesprochen worden war, musste damals vertagt werden, nachdem der Asylwerber über seine Betreuerin ausrichten ließ, nicht aufstehen zu wollen.
Raub und Drogenhandel
Diesmal pünktlich aus der Untersuchungshaft vorgeführt, musste er sich gemeinsam mit allen anderen Prozessbeteiligten eine Stunde gedulden, da der afghanische Dolmetscher nicht rechtzeitig erschienen war. Schließlich konfrontierte Staatsanwältin Julia Berger den, zuletzt in St. Andrä-Wördern untergebrachten Burschen mit einem versuchten Raub, Drogenhandel und gefährlicher Drohung. Während der dritte Vorwurf, wobei der Beschuldigte mehrere Personen mit einem Messer bedroht haben soll, wegen des unentschuldigten Fernbleibens der Zeugen, von diesem Prozess ausgeschieden wurde, kam es darüber hinaus, wie es Verteidiger Wolfgang Ehrnberger nannte, zu einem „zähen“ Geständnis.
Mit Faust ins Gesicht geschlagen
„Ich bin ein gefährlicher Afghane, gib mir deine Jacke!“, soll der Angeklagte im Jänner 2017 in Wien zu einem Syrer gesagt haben. Es sei zum Streit gekommen, schließlich habe der Afghane seinem Kontrahenten eine volle Getränkedose auf den Kopf und die Faust ins Gesicht geschlagen. Den Raubversuch bestritt der Beschuldigte und nachdem der derzeitige Aufenthaltsort des Opfers und dessen Zeugen unbekannt sind, erschienen diese auch nicht vor Gericht. Der Beweislage entsprechend wurde der Afghane diesbezüglich daher nur wegen der Körperverletzung verurteilt.
Schilderung brachte Licht ins Dunkel
Er selbst erklärte sein aggressives Verhalten nicht nur in diesem Zusammenhang mit dem Konsum von zwei Flaschen Wodka, was ihm, seiner Aussage nach, eigentlich verboten sei. „Jetzt bekommen Sie 120 Euro vom österreichischen Steuerzahler und Sie geben das dafür aus?“, meinte Grünberger, der schließlich heftiger wurde, nachdem der Angeklagte die Darstellung der Vorfälle innerhalb von Minuten mehrfach änderte.
So behauptete er im Zusammenhang mit dem Cannabisverkauf, dass er nicht gewusst habe, dass sein Freund zum Drogenverkauf in die Prater Hauptallee gegangen sei. Erst die detaillierte Schilderung jenes verdeckten Ermittlers, wonach der Freund des Afghanen ein „Sackerl fürs Gackerl“, in dem sich das Cannabis befand, aus einem Versteck holte und ihm fünf Gramm übergab, gestand der 17-Jährige die 50 Euro entgegengenommen zu haben.
Mildernde Umstände
Ehrnberger verwies vor allem auf die Herkunft des Asylwerbers. In Afghanistan sei die Drohung mit einem Messer eigentlich nur eine Unmutsäußerung und zu den unterschiedlichen, vor allem abschwächenden Versionen der Tatabläufe meinte der Verteidiger: „Es ist dort ganz normal, dass ein Ungläubiger, und das sind wir, angelogen werden darf.“ Für unser Verständnis sei es jedoch sehr schwer, mildernde Umstände zu finden.
Der Senat verurteilte den Burschen schließlich wegen Körperverletzung und Drogenhandel zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, sechs davon bedingt (nicht rechtskräftig). Aufgrund der bereits abgesessenen Monate in Untersuchungshaft konnte der Afghane freigelassen werden.
Hier geht's zum Artikel:21 Einsätze im Asylheim, 9. Juni 2017
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