Schmidabach-Brücke wird um 240.000 Euro saniert
Bauarbeiten für die Sanierung der Brücke über den Schmidabach bei Großweikersdorf beginnen.
GROSSWEIKERSDORF (red). Landesrat Ludwig Schleritzko nahm in Vertretung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner den Baubeginn für die Generalsanierung der Brücke über den Schmidabach im Zuge der Landesstraße B 4 bei Großweikersdorf vor.
Landesrat Ludwig Schleritzko: „Die 4.530 Brückenobjekte an unseren Landesstraßen gehören überprüft und instandgehalten. Mit der Generalsanierung der Brücke über den Schmidabach bei Großweikersdorf werden wir dieser Verantwortung gerecht.“
Ausgangssituation
Im Gemeindegebiet von Großweikersdorf (Bezirk Tulln) überspannt ein Brückenobjekt der Landesstraße B 4 den Schmidabach sowie einen Rad- und Gehweg. Die Landesstraße B 4 ist in diesem Bereich mit einem Verkehrsaufkommen von rund 10.500 Fahrzeugen am Tag frequentiert. Die Brücke wurde im Jahr 1963 als einfeldriges Stahlbetonplattentragwerk mit einer Gesamtstützweite von ca.17 m errichtet und weist beträchtliche Zeit- und Witterungsschäden am Brückentragwerk sowie an der Brückenausrüstung (Randbalken, Fahrbahnbelag, Abdichtungs- und Entwässerungssystem, Geländer) auf. Aus diesen Gründen hat sich der NÖ Straßendienst (Abteilung Brückenbau) entschlossen, am Brückenobjekt eine Generalinstandsetzung vorzunehmen.
Ausführung
Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen werden der Fahrbahnbelag, die angrenzenden Zu- und Ausfahrtsflächen, die anschließenden Gehsteige sowie die gesamte Brückenausrüstung abgetragen und durch eine dem letzten Stand der Technik entsprechende Ausführung ersetzt. Weiters werden die entsprechenden Einbautenträger zeitgleich Adaptierungen an ihren Einbauten (Wasser, Kanal, Strom und Lichtwellenleiter) vornehmen.
Die gesamten Bauarbeiten werden im Zeitraum von rund 2 Monaten von der Firma Habau Hoch- und Tiefbau GmbH aus Horn durchgeführt. Die Kosten für die Brückensanierung belaufen sich auf rund € 240.000,- und werden zur Gänze vom Land NÖ getragen.
Verkehrsbehinderungen
Die Arbeiten werden unter halbseitiger Verkehrsführung mit Ampelregelung durchgeführt. Die Radfahrer- und Fußgängerunterführung muss auf Grund der erforderlichen Arbeiten für die Dauer von rund 2 Wochen mit einer gekennzeichneten Umleitung gesperrt werden.
Der NÖ Straßendienst ersucht die VerkehrsteilnehmerInnen und AnrainerInnen für ihr Verständnis während den Bauarbeiten.
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