Vergewaltigungsvorwurf führte zu Verleumdungsprozess
BEZIRK TULLN (ip). Am 23. Juni 2014 erstattete eine 15-Jährige aus dem Bezirk Tulln Anzeige, dass sie vergewaltigt worden sei. Nun musste sie sich wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung vor dem St. Pöltner Richter Markus Grünberger verantworten.
Sie sei sich wegen ihrer starken Alkoholisierung nicht sicher gewesen, was passiert war. Eigentlich habe ihr eine Freundin, die in einem Nebenraum schlief, erzählt, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Und schließlich habe ihre Schwester von Vergewaltigung gesprochen, es dem Vater erzählt, der sie schließlich zur Anzeige überredet habe.
„Ich versuchte, ihn mit beiden Händen wegzustoßen“, gab die Jugendliche detailliert vor der Polizei zu Protokoll – eine sehr konkrete Aussage, die man mit derartigen Erinnerungslücken wohl kaum anführen könne, so Staatsanwältin Michaela Obenaus.
„Ich weiß heute immer noch nicht, was passiert ist“, meinte die 15-Jährige. Dennoch habe sie Anzeige erstattet, obwohl ihr bewusst war, dass sie vor der Polizei zur Wahrheit verpflichtet ist und der „Sexstrolch“ durch ihre Aussage in Haft kommt.
Für Grünberger blieben noch mehrere Fragen offen. Er vertagte den Prozess zur Einvernahme der genannten Zeugen.
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