Wehr in Abstetten: Kosten muss Besitzer übernehmen
SIEGHARTSKIRCHEN / BEZIRK. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass alle Wehranlagen für Fische passierbar sein müssen – so auch jenes in Abstetten, das sich im Privatbesitz von Josef Stöger befindet. Das 3,5 Meter hohe Wehr an der großen Tulln in Abstetten stellt ein Hindernis für seltene Fischarten dar – die Bezirksblätter haben berichtet, dass der Wehrkörper entfernt werden muss. Doch, wer muss die Kosten für den Rückbau tragen? Gibt es Förderungen, die hier in Betracht gezogen werden könnten? Und in wessen Zuständigkeit liegt es, wenn die Ufer ausgeschwemmt werden? Bezirkshauptmann Andreas Riemer informiert, dass nach den wasserrechtlichen Bestimmungen die Kosten der sogenannten letztmaligen Vorkehrungen (betrifft auch den Rückbau der Wehr, Ufersicherungsmaßnahmen etc.) vom ehemaligen Wasserrechtsinhaber zu tragen sind, es keine Fördermittel gibt und die Erhaltungspflicht für Steinschlichtungen am Ufer etc. wieder an den Grundbesitzer übergehen – in diesem Fall ist es öffentliches Wassergut, die Republik Österreich sei dafür zuständig.
Hier geht's zum Artikel: "Wehr ist nicht für die Fische", 1. März 2017.
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