Soll Tierquälerei geschützt werden?

Die eingesperrten Mutterschweine sind bei der Geburt alleine. Kein Mensch hilft den schwächeren Tieren | Foto: VGT
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  • Die eingesperrten Mutterschweine sind bei der Geburt alleine. Kein Mensch hilft den schwächeren Tieren
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Was im Regierungsprogramm unter der Überschrift „Reformen im Strafrecht“ auf Seite 44 euphemistisch als Ausweitung des Schutzes auf Eigentum und Hausrecht, insbesondere auch gegen das illegale Eindringen in Stallungen, aufgeführt wird, ist unterm Strich nichts anderes als ein Angriff auf Pressefreiheit und effektive Tierschutzkontrollen. Sie plant also, das Aufdecken von Missständen in der Tiernutzung zu verunmöglichen.

Immer wieder veröffentlichen Tierschutzorganisationen im In- und Ausland Foto- und Videoaufnahmen, die in Stallungen oder Schlachthäusern aufgenommen wurden.
Zu sehen sind dann grausame Zustände, die zu Anzeigen gegen die Verantwortlichen führen.

Geht es nach der neuen Regierung, soll jetzt hart gegen diejenigen vorgegangen werden, die das Grauen mittels Kameras dokumentieren, d.h. sie werden gerichtlich verfolgt.
Außerdem muss das so gewonnene Foto- und Filmmaterial in Zukunft verpflichtend vernichtet werden.
Brutale Verstümmelungsmethoden könnten ohne geheime Dokumentation niemals entdeckt werden.

Das heisst also, dass es ihnen wichtiger ist, die TierquälerInnen zu schützen und die Tierschützer zu bestrafen und somit mundtot zu machen.

Dies ist ein wirklich unfassbarer Plan, der darauf abzielt, Tierquälerei zu vertuschen.

Erst kürzlich wurden wieder unfassbare Zustände in einem niederösterreichischen Schweinebetrieb, nahe Böheimkirchen, veröffentlicht:
Tiere mussten in völliger Dunkelheit vor sich hin vegetieren, viele hatten Eiterbeulen enormen Ausmaßes, tierärztliche Kontrollen waren anscheinend gar nicht oder nur sehr mangelhaft vorhanden.
Im angeschlossenen Zuchtbetrieb wurden kleine, kranke Ferkel in einem 24-stündigen Todeskampf liegen gelassen, manche einfach erschlagen und das auch noch neben den Muttertieren. 
Qualen durch barbarische Kastration, Vernachlässigung der Tiere ....

Laut Gesetz müssen nur 2 % der Betriebe jährlich kontrolliert werden, d.h. ein Betrieb durchschnittlich alle 50 Jahre!
Außerdem werden reguläre Kontrollen vorangekündigt, um eine rasche Abwicklung sicherzustellen. Kein Wunder, dass Missstände wie Überbelegung oder schwer verletzte Tiere bei diesen vorangemeldeten Kontrollen meist nicht mehr zu finden sind.
Lasche Kontrollen führen dazu, dass das Tierschutzgesetz vielerorts einfach nicht ernst genommen wird.

Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu wissen, wie die Nutztierhaltung in Österreich aussieht.

Der Punkt 18 des Wahlprogrammes der FPÖ lautete:

„Unsere Tiere als Mitgeschöpfe achten“

Wo bleibt eigentlich das Resultat ihres Wahlversprechens?
Gerade die FPÖ muss sich jetzt entscheiden, ob sie sich weiterhin den Anstrich einer Tierschutz-freundlichen Partei geben möchte, oder Hand in Hand mit der ÖVP die Repression gegen den Tierschutz verschärfen wird.

Der Forderungskatalog des Tierschutzes wurde der Regierung zeitgerecht zugeschickt, damit die Punkte in die Regierungsverhandlungen einfließen können.
Es ist schade, dass sie bisher nicht bereit war, die Vorschläge und Maßnahmen auch aufzugreifen!

Das neue Regierungsprogramm enthält leider kaum Punkte zum Thema Tierschutz!

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