EU-Gesetz
Geplantes Mikroplastik-Verbot
Verbot betrifft auch Sportanlage Nötsch. Alternativen gibt es noch keine.
NÖTSCH. Die Europäische Union (EU) plant ab 2020 ein Mikroplastik-Verbot. Dieses würde auch das Granulat auf Kunstrasenplätzen verbieten. Das Ziel des geplanten Gesetztes ist, Mikroplastik in den nächsten Jahren zu verringern. Daraus ergibt sich, dass das Gummi-Granulat der Kunstrasen verboten ist.
Mehrere Vereine betroffen
„Wir haben in Kärnten 187 Fußballvereine und 18 Kunstrasenplätze. Für gewisse Regionen sind die Kunstrasenplätze ein Muss, da die Rasenplätze der Frequenz an Trainings und Spielen nicht standhalten können“, erklärt Klaus Mitterdorfer, Präsident des Kärntner Fußballverbandes (KFV). Einer dieser betroffenen Kunstrasen befindet sich auf der Sportplatzanlage in Nötsch. Auch Mario Skina, Sportlicher Leiter des Fußballvereines Atus Nötsch, vertritt die Meinung von Mitterdorfer: "Ein Verein in einer Region wie dem Gailtal ist auf einen Kunstrasen angewiesen. Nur so können wir die ganze Saison über trainieren und spielen." Für den Verein selbst wären Alternativen wie Kork finanziell nicht tragbar. Noch hätte man sich mit diesem Thema nicht näher befasst, werde sich mit dem Verpächter des Fußballplatzes, der Gemeinde Nötsch, zum gegebenen Anlass beraten.
Noch keine Alternativen
Auch Bürgermeister Alfred Altersberger kennt das geplante Verbot. "Wenn das Gesetz in Kraft tritt, müssen wir uns nach einer adäquaten Alternative umsehen." Im Vorfeld jedoch eine Spekulation aufzustellen, ist für ihn nicht sinnvoll.
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