April 2019: Testlauf für Fahrräder am Hauptplatz
Ab 2019 darf auch am Villacher Hauptplatz geradelt werden. Das Gefahrenpotenzial sei, so Experten, gering.
VILLACH. Sprach man lange von einem Tabu, sieht die Sache nun ganz anders aus. Ab April 2019 wird der Hauptplatz für Radfahrer geöffnet. Auch dementsprechende Abstellmöglichkeiten (Fahrradständer) sind geplant.
Experten aus allen Bereichen involviert
Vorerst soll der Versuch ein Jahr laufen. Man habe mit Fahrrad-Experten gesprochen und die Meinung der Bürger eingeholt, heißt es seitens der Stadt. Bgm. Günther Albel: „Eine Arbeitsgruppe im Magistrat wird sich mit allen offenen Fragen rund um das Fahrradfahren am Hauptplatz beschäftigten. Polizei, Planungsexperten, der Radbeauftragte der Stadt Ronald Messics, alle werden dabei sein.“
"Geringes Gefahrenpotenzial"
Messics selbst betont die positiven Aspekte: "Radfahrer, die am Hauptplatz ihre Einkäufe tätigen, wollen ebenfalls ihr Fahrrad mit dem Einkaufskorb in der Nähe haben." Einen eigenen Radstreifen hält er nicht für sinnvoll. "Besser ist, wenn sich die Verkehrsteilnehmer ihren Weg selbst aussuchen." Bezüglich Sicherheitsbedenken, entschärft Messics: "Die Neigung des Hauptplatzes ist kein Grund die Gefährdung der Fußgänger als Ablehnung anzuführen. Tatsache ist, dass man mit einem E-Bike in jeder europäischen Fußgängerzone so schnell fahren könnte."
Und es sei auch erwähnt, so der Experte, dass es auch einen dichten Autoverkehr während den Zustellzeiten, und weiters einen Zubringer- und Abholverkehr durch Taxis gibt. "Somit ist die Ergänzung durch das Fahrrad im Sinne eines Gefahrenpotenziales vernachlässigbar."
Zudem betont Messics: "Der radfahrende Mensch ist grundsätzlich vorsichtiger als andere Verkehrsteilnehmer, da sie wissen, dass jeder Sturz eine Eigenverletzung ergibt."
Bestraft werden nur mehr "Rowdys"
Ein weiterer Vorteil, bestraft würden dann nur mehr "Rowdys" werden, so Messics. "Derzeit gilt für den Hauptplatz, dass auch die langsam und absolut vorsichtig fahrenden Radfahrer von der Exekutive bestraft werden müssten. Mit der Freigabe könnte sich die Bestrafung auf die Rowdys beschränken."
Die "Gastgartenfrage"
Das Pilotprojekt wird mit Umfragen und Erfahrungsberichten begleitet werden. Auch die Gastgartenfrage müsse, so Albel, "mit einbezogen" werden.
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