Bundespräsidentenwahl: Strafantrag gegen Albel
Knapp zwei Jahre nach der Bundespräsidenten-Stichwahl, bei der in Villach und Dutzenden andere Wahlbehörden Stimmen zu früh ausgezählt worden sind, liegt nun der Strafantrag der Staatsanwaltschaft vor.
VILLACH. Knapp zwei Jahre nach den bekannten Fehlern beim Auszählen der Stimmen zur Bundespräsidenten-Stichwahl in der Villacher Bezirkswahlbehörde hat die Staatsanwaltschaft nun einen Strafantrag gestellt. Das heißt, es wird zu einer Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt kommen.
Zehn Personen beschuldigt
Als Beschuldigte werden ingesamt zehn Personen geführt, die an den Vorgängen beteiligt waren. Unter ihnen befindet sich auch Bürgermeister Günther Albel.
Die Vorwürfe
Die Vorwürfe betreffen bekannte Umstände: In Villach wurden Wählerstimmenzu früh und unter falschen Rahmenbedingungen ausgezählt, eine dafür benötigte Sitzung des Bezirkswahlbehörde hat nicht stattgefunden.
Nicht nur Villach
Die Vorwürfe beschränken sich nicht auf Villach: Österreichweit sind Dutzende Wahlbehörden davon betroffen.
„Die Vorwürfe sind seit langem bekannt. Den Strafantrag nehmen wir zur Kenntnis, wir werden vor Gericht unsere Sicht der Dinge darlegen. Die Fakten sind ja unbestritten“, sagt Wolfgang Kofler, Sprecher von Bürgermeister Albel. Und er ergänzt: „Rechtlich besteht nach unserer Ansicht kein Strafbedürfnis der Republik“, eine so genannte Diversion könne aber auch noch am Ende des Verfahrens stehen.
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