Viele zusätzliche Aufgaben
Bilanz der Stadtpolizei zum Ausnahme-Jahr
Die Stadtpolizei wurde im letzten Jahr zur Anlaufstelle für Corona-Fragen und erhielt viele zusätzliche Sicherheitsaufgaben zu ihrem ohnehin umfangreichen Aufgabenbereich.
VÖCKLABRUCK. Während der drei Lockdowns, als auch das Rathaus geschlossen bleiben musste, wurde die Stadtpolizei zur Anlaufstelle für Corona-Fragen besorgter Bürger. Alleine im letzten Jahr waren 52 neue Rechtsinformationen notwendig, um in der sich schnell ändernden Materie immer am aktuellen Stand zu bleiben, berichtet der Leiter der Stadtpolizei Gerald Klement. Die neuen Herausforderungen waren dabei zur Gänze zusätzlich zum eigentlichen "Tagesgeschäft“ zu erledigen – von der Schulwegsicherung bis zum Fundamt.
Aufgaben sind umfangreich
Beim Fundamt wurden letztes Jahr 2.224 Fundgegenstände, vom einzelnen Schlüssel bis zum Fahrrad, abgegeben. Für die Benützung öffentlichen Gutes durch Baustellen konnten 54.300 Euro, für Parkgebühren 175.000 Euro eingenommen werden. Trotz des reduzierten Verkehrs während des Corona-Jahres entfielen von den 31.485 Verwaltungsanzeigen exakt 28.000 auf Übertretungen der Straßenverkehrsordnung. Die davon betroffenen Autofahrer zahlten in Summe 1.057.800 Millionen Euro.
Die Märkte der Innenstadt
Beim Vöcklabrucker Wochenmarkt und beim Frischemarkt sei das Einhalten von Maskenpflicht und Abstandsregeln im ersten Lockdown noch schwieriger gewesen. Mittlerweile würden die Sicherheitsvorschriften sehr gut eingehalten, berichtet Klement. Für Bürgermeisterin Elisabeth Kölblinger ist wichtig, dass die Märkte auch im Lockdown offen hätten – nicht nur für die Marktfahrer, sondern auch für die älteren Bewohner, denen diese Kontaktmöglichkeit sonst fehle.
Deeskalation zum Ziel
Zu den kürzlich stattgefundenen "Corona-Spaziergängen" erklärt die Bürgermeisterin: "Wenn wir angemeldete 'Spaziergänge' nicht untersagen, so ist das nicht deshalb, weil wir sie gutheißen."
"Es ist Ausdruck des Rechtsstaates, hier nicht einfach willkürlich zu handeln“, sagt Bürgermeisterin Elisabeth Kölblinger.
Oft werde sie gefragt, warum die Stadt das nicht verhindere. "Es ist nicht Kompetenz der Stadt, eine angemeldete Versammlung zu untersagen wie in Statutarstädten. Das Recht der Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut“, so Kölblinger.
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