JugendRundSchau
Dem Hass im Netz keine Chance geben
Der Hass im Netz nimmt weiter zu. Auch immer mehr Kinder sind von Hate Speech betroffen.
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Weltweit steigen die Fälle von Cybercrime. 2021 gab es alleine in Österreich über 30.000 angezeigte Fälle, diese Zahl stieg die letzten Jahre um mehr als das doppelte. "Von Hass im Netz kann jeder betroffen sein, egal ob Mann, Frau, Kind oder Jugendliche", erklärt Sascha Reischl, Geschäftsführer der Plattform "Zukunft Jugend". Besonders für Jüngere birgt das Medium Internet viele Gefahren, die oftmals nicht kontrollierbar sind. "Viele der Betroffenen trauen sich oftmals gar nicht dieses Thema anzusprechen, weil sie sich schämen. Es ist aber wichtig, problematische Inhalte zu melden und sich Hilfe zu holen", erzählen Aaron Dellacher, Andreas Eder und Konstantin Frank vom youX, dem Jugendzentrum in Vöcklabruck.
Hasspostings entgegentreten
Für Opfer von Cybermobbing und deren Angehörige haben die Jugendexperten einige Tipps mitgebracht: Eltern sollten die Probleme ihres Kindes ernst nehmen und es nicht verurteilen. Statt Handy- oder Internetverbot wird ein klärendes Gespräch empfohlen. Um Hasspostings zu melden, gehören die jeweiligen Inhalte immer dokumentiert – am besten per Screenshot. Auf Social-Media-Plattformen sollte man nicht lange warten und Mobber gleich blockieren. Mithilfe der Internet-Ombudsstelle können gewisse Postings auch direkt gelöscht werden. "Bei schweren Fällen gibt es auch viele Beratungsstellen oder Jugendpsychologen, die den Opfern zur Seite stehen", so das youX-Team.
Diese Anlaufstellen bieten Jugendliche die Möglichkeit anonym über diese Dinge zu reden. "Die Täter können oft aus dem nahen Umfeld wie der Schulklasse, dem Fußballverein oder anderen Gruppierungen sein, darum sind auch Lehrer und andere Bezugspersonen Jugendlicher gefordert, auf Hass im Netz sensibilisiert zu sein", weiß Sascha Reischl. Er empfiehlt die Täter mit deren Handeln und den Auswirkungen offen zu konfrontieren.
Mobber drohen Strafen
Hass im Netz ist kein Kavaliersdelikt. Gewisse Inhalte können auch strafbar sein, wenn sie einen der folgenden Straftatbestände erfüllen: Verhetzung, Verstoß gegen das Verbotsgesetz, Üble Nachrede, Beleidigung, Verleumdung, Kreditschädigung, Gefährliche Drohung oder Nötigung. Geld- oder sogar Freiheitstrafen können dabei verhängt werden.
Beratungsstellen
Zahlreiche Anlaufstellen bieten den Betroffenen von Hass im Netz die Möglichkeit, anonym über ihre Probleme und Anliegen zu sprechen:
www.netz-recht.at
www.rataufdraht.at
www.zara.or.at
www.saferinternet.at
www.zukunft-jugend.com
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