Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen
Freispruch im Fall Kellermayr rechtskräftig

Der Deutsche wurde im Welser Landesgericht freigesprochen. | Foto: Steiner-Watzinger

Die Drohungen eines 61-jährigen Deutschen haben nicht nachweisbar zum Suizid der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr geführt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft Wels ihre Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen hat.

WELS, SEEWALCHEN. Der Mann wurde zunächst beschuldigt, dass er mit mehreren Drohungen, die er per Mail und über die Plattform X (vormals Twitter) verschickt hatte, zum Suizid der Seewalchener Hausärztin beigetragen hätte. Das Schöffengericht sprach ihn am 9. April 2025 jedoch frei, weil der Beitrag zum Suizid nicht mit Sicherheit nachweisbar war. Daraufhin meldete die Staatsanwaltschaft Wels eine Nichtigkeitsbeschwerde an.

„Urteil ist nicht zu beanstanden“

Diese wurde heute, am 4. August 2025, zurückgezogen. Grund dafür sei, dass die Prüfung des schriftlichen Urteils ergeben habe, dass das Urteil nicht zu beanstanden sei, informierte die Staatsanwaltschaft in einer Medienaussendung. Dieses Ergebnis wurde auch von der Oberstaatsanwaltschaft Linz und dem Bundesministerium für Justiz bestätigt. Der
Freispruch ist damit rechtskräftig.

Suche nach „Claas“ geht weiter

Der Fall um den Suizid der Hausärztin ist dennoch nicht abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft versucht weiterhin herauszufinden, wer Kellermayr unter dem Decknamen „Claas“ detaillierte Folter- und Morddrohungen geschickt hat. Diese – schwerwiegenderen – Drohungen stehen weiterhin im Verdacht, zum Suizid beigetragen zu haben.

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