Nach Förderungen in Unterach
Land OÖ ändert Finanzierungs-Regelungen

Wegen Förderungen an die Gemeinde Unterach hat das Land OÖ nun die Regelungen für die Finanzierung von Sonderprojekten verändert.  | Foto: Rabl
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Das Land OÖ hat die Regelungen für die Finanzierung von Sonderprojekten in Gemeinden geändert. Auslöser war eine Prüfung und ein Folgebericht des Landesrechnungshofs (LRH) wegen mehrerer Förderungen an die Gemeinde Unterach. Künftig soll die Finanzierung transparenter und Anträge genauer geprüft werden. 

UNTERACH. „Zwischenzeitlich ist klargestellt, in welchen Fällen bzw. in welcher Höhe Grundstücke durch Bedarfszuweisungsmittel mitfinanziert werden dürfen“, erklärt LRH-Direktor Rudolf Hoscher. Die neue Regelung sei transparenter und objektiver, womit sogar eine deutlich höhere Förderquote beim Ankauf von Seegrundstücken möglich sei, als in den geprüften Fällen in der Gemeinde Unterach, "allerdings nur, wenn der freie Seezugang auch langfristig erhalten bleibt“, sagt Hoscher.

Geförderter Seegrund an Investor verpachtet

Die Gemeinde Unterach hatte im Jahr 2016 mit Hilfe von Fördergeldern rund 6.000 Quadratmeter Seegrund gekauft, um ihn öffentlich zugänglich zu machen. Drei Jahre später wurde ein Drittel der Fläche an einen Investor verpachtet, der im Gegenzug durch den Bau eines Hotels am Georgshof rund 120 Arbeitsplätze schaffen wollte. 

Darlehn zurück gefordert

Kritisiert hat der LRH weiters die Auszahlung von 800.000 Euro an Bedarfszuweisungsmitteln für
den Grundstücksankauf „Areal Goldener Anker“(Anmerkung der Redaktion: ein ehemaliges Hotel in Unterach), weil diese von der Gemeinde nicht zweckentsprechend verwendet werden konnten. Der LRH hat das Darlehn deshalb zurückgefordert. Aktuell sind 200.000 Euro offen, die nächste Rate ist zum Ende des Jahres fällig.

Baumann widerspricht Kritik

Unterachs Bürgermeister Georg Baumann kann die Kritik nicht verstehen und sieht seine Gemeinde durch die Forderung zusätzlich belastet:

"Diese Summe wurde im Jahr 2021 vom damaligen zuständigen Landesrat ohne Zutun der Gemeinde ausbezahlt, in der Absicht, dass die Gemeinde bis 2025 finanziell handlungsfähig bleibt. Dieses Geld war immer für den zugesagten Zweck, die Tilgung des Darlehens für den Ankauf des Areals „Goldener Anker“ vorgesehen und wurde nur als sog. „inneres Darlehen“ während des Finanzjahres verwendet. Zu keinem Zeitpunkt wurden diese Mittel zweckwidrig verwendet. Leider wurde die Gemeinde vom LRH im Jahr 2022 gezwungen, die Mittel entweder an das Land zurück zu zahlen, oder eine Sondertilgung, außerhalb des mit der Bank vereinbarten Tilgungsplans, zu tätigen. Daraus ergab sich, dass das Budget (Anmerkung der Redaktion: Budget der Gemeinde Unterach) 2023 nicht ausgeglichen erstellt werden konnte und das Land aus dem Härteausgleichsfonds rund € 181.000 zuschießen muss."

Der LRH habe in keiner Weise den Blickwinkel der Gemeinde berücksichtigt, sagt Baumann: "Vielmehr ist man nur der politischen Agenda der Grünen im Landtag und der Opposition in der Gemeinde gefolgt."

Grüne begrüßen Änderungen

Die Grünen wiederum sehen die Regeländerungen als Erfolg: „Es waren wir Grüne, die die Causa Unterach ins Rollen gebracht und den LRH 2021 mit der Prüfung beauftrag haben. Eine Causa, die den legeren Umgang mit Steuergeld klar aufgezeigt hat und der Gemeinde durch einen dubiosen Immo-Deal weniger statt mehr freien Seezugang gebracht hat. Das wird jetzt unterbunden“, kommentiert der Grüne Klubobmann LAbg. Severin Mayr den Folgebericht des LRH.

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