Marina Bramosen erneut abgelehnt
Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigt die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft.
WEYREGG. Das Landesverwaltungsgericht lehnte die Beschwerde des Wassersportclubs Bramosen gegen einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck ab. Mit dem Bescheid hatte die Bezirkshauptmannschaft festgestellt, dass die naturschutzrechtlichen Interessen die Interessen für die Errichtung eines Sportboothafens überwiegen. Damit dürfe das geplante Projekt nicht realisiert werden. Der Wassersportclub beantragte die Aufhebung dieses Bescheides sowie die naturschutzrechtliche Feststellung, dass eine Marina mit mehreren Bootsliegeplätzen und zugehöriger Bootseinstellhalle im Uferbereich des Attersees errichtet werden kann.
Besondere Bedeutung des Schwemmkegels
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich kam allerdings zu dem Ergebnis, dass vor allem das öffentliche Interesse der Erhaltung des Landschaftsbildes, überwiegt. Deshalb sei der Beschwerde keine Folge zu geben. Im Einklang mit der höchstgerichtlichen Rechtsprechung beurteilte das Landesverwaltungsgericht das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Landschaftsbildes an den Seen als sehr hoch. "Aufgrund der Intensität des Eingriffes in das hiesige Landschaftsbild und der besonderen Bedeutung des Landschaftsteiles, als letztem, nahezu unverbautem Schwemmkegel am Ostufer des Attersees überwog dieses Interesse die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführten Interessen bei weitem", betont das Landesgericht in einer Aussendung.
Der genaue Wortlaut der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (Zl LVwG-550707) samt eingehender Begründung kann im Internet unter www.lvwg-ooe.gv.at abgerufen werden.
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