Tierquälern drohen hohe Strafen
Für Entsetzen hatte die Tötung eines Schwans am Attersee gesorgt. Der Täter konnte jetzt ausgeforscht werden.
BEZIRK. In Seewalchen waren kürzlich zwei Jugendliche beobachtet worden, als sie einen rund zehn Kilo schweren Stein nach einem jungen Schwan warfen. Das Geschoß schlug dem Tier den Halswirbel ab. Als sie von einem Passanten angesprochen wurden, beschimpften sie ihn und flüchteten anschließend mit ihren Mopeds.
Tötungsabsicht abgestritten
Nach Erhebungen durch die Polizei Schörfling und aufgrund eines anonymen Hinweises aus der Bevölkerung konnte die Tat nun geklärt werden. Der Verdächtige, ein 16-jähriger Timelkamer, gab an, er habe den Schwan nicht töten wollen. Als er den Stein ins Wasser geworfen habe, sei das Tier zur Seite geschwommen und getroffen worden. Der Jugendliche wurde bei der Staatsanwaltschaft Wels und bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Arbeitseinsatz für die Tiere
Die „Pfotenhilfe Lochen“ hatte 1125 Euro Ergreiferprämie ausgesetzt. Deren Geschäftsführerin Johanna Stadler hält nichts davon, den Tierquälern eine Gefängnisstrafe aufzuerlegen. Es sei sinnvoller, Sozialstunden im Tierheim Pfotenhilfe Lochen zu leisten. „Hier kann ihnen bewusst gemacht werden, dass auch Tiere Gefühle haben – Gefühle wie Freude, Angst, Schmerz und Leid“, betont Stadler.
Das Quälen oder mutwillige Töten von Wirbeltieren wird nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen geahndet. „Der Rahmen bei Verwaltungsstrafen beginnt bei 2000 Euro und reicht bis zu 7500 Euro im Wiederholungsfall“, erklärt Karl Dannbauer, zuständiger Sachbearbeiter bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck. Schon der Versuch, ein Tier zu quälen, sei strafbar.
Tierheim derzeit kein Thema
Das viele Jahre heiß diskutierte Thema Tierheim liegt aus finanziellen Gründen auf Eis. „Trotzdem haben wir den Tierschutz im Bezirk ganz gut im Griff, sowohl bei Groß- als auch bei Kleintieren“, betont Dannbauer. Auch die Zusammenarbeit mit den Tierschutzorganisationen funktioniere. Der Tierschutz habe eine hohe Priorität, so Dannbauer. Die BH geht jedem Hinweis auf einen möglichen Verstoß nach.
Erster Welttierschutztag am 4. Oktober 1931
Der 4. Oktober, Namenstag des Heiligen Franz von Assisi, ist vor 81 Jahren zum Welttierschutztag ausgerufen worden. Die Idee dazu wurde im Mai 1929 beim internationalen Tierschutzkongress in Wien geboren. Dabei wurde in einem Forderungskatalog auch die Einführung eines „Tierschutztages“ vorgesehen. Am 4. Oktober wird besonders auf aktuelle Themen des Tierschutzes sowie auf eine respektvolle und artgerechte Behandlung aller Tiere hingewiesen.
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