Nachbar alarmierte Feuerwehr
Zwei Tote bei Wohnhausbrand in Rosenau

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In einer Wohnsiedlung in der Ortschaft Rosenau, Gemeinde Seewalchen am Attersee, brach am 5. Mai 2023 um 18:15 Uhr in einem Haus aus bisher unbekannter Ursache ein Brand aus. Nun laufen die Ermittlungen.

ROSENAU. Der Brand wurde durch aufmerksame Nachbarn aufgrund der starken Rauchentwicklung entdeckt. Bei einer sofortigen Nachschau durch den Brandentdecker konnte das Wohnhaus aufgrund des Brandgeschehens nicht mehr betreten werden. Im Wohnhaus hielten sich laut aktueller Sachlage nur die Bewohner, eine 61-Jährige mit ihrem 64-jährigen Ehemann, auf.

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Erschwerte Löscharbeiten

Nach der Brandentdeckung wurden sämtliche Feuerwehren in der Umgebung alarmiert. Der Brand hatte sich trotz der raschen Entdeckung im gesamten Haus ausgebreitet. Es war auch den Kräften der Feuerwehr unmöglich, trotz schwerem Atemschutz das Gebäude zu betreten. Die Lage des Brandobjektes am Ende einer Sackgasse erschwerte zudem die Löscharbeiten.
Es ist davon auszugehen, dass beide Hausbewohner in den Flammen umgekommen sind. Um den Brand weiter zu bekämpfen, musste in den Nachtstunden damit begonnen werden, mit einem Kranfahrzeug den Dachstuhl zu entfernen.

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Ganze Nacht im Einsatz

Die Angehörigen wurden über das tragische Ereignis verständigt und vom KIT betreut. Von der Staatsanwaltschaft Wels wurde eine Begutachtung der Brandstelle durch einen Sachverständigen im Hinblick auf die Brandursache angeordnet. Die weiteren Erhebungen können frühestens am Vormittag des 6. Mai 2023 geführt werden. Der Löscheinsatz wurde die ganze Nacht über durchgeführt.

Brand brach in Küche aus

In den Morgenstunden des 6. Mai 2023 wurden die Ermittlungen nach dem Wohnhausbrand in Seewalchen weitergeführt. Nach mehrstündigen Arbeiten am Gebäude konnte schließlich gegen Mittag die Brandortbegehung durchgeführt werden. Gemeinsam mit dem Brandsachverständigen der BVS OÖ wurde die Brandursachenermittlung durchgeführt. Dabei konnte der Brandausbruchsbereich auf die Küche im Erdgeschoss eingegrenzt werden. Die exakte Brandursache ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Hinweise auf ein Fremdverschulden sind nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht gegeben.

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