Naturschutz: Mehr Ausnahmen an den Seeufern

Im Zentrum der Gemeinde Seewalchen fallen beispielsweise die Grundstücke zwischen See und Bundesstraße in die "rote Zone", hinter der Bundesstraße beginnt die "grüne Zone".
  • Im Zentrum der Gemeinde Seewalchen fallen beispielsweise die Grundstücke zwischen See und Bundesstraße in die "rote Zone", hinter der Bundesstraße beginnt die "grüne Zone".
  • hochgeladen von Maria Rabl

BEZIRK (rab). Weniger und einfachere naturschutzbehördliche Verfahren bei Bauvorhaben an den oberösterreichischen Seen – das verspricht die am Montag in der Landesregierung beschlossene Ausnahmeregelung. In den Ortskernen entlang der Seen zieht sich der Naturschutz völlig zurück. Die Verantwortung in diesen sogenannten „grünen Zonen“ übernehmen die Gemeinden im Rahmen des Bauverfahrens.

Zonen ausgeweitet

Für Bereiche mit einer geschlossenen Bebauung, die so genannten „roten Zonen“, werden Grenzen zum Beispiel durch Gebäudehöhen gezogen (siehe "Zur Sache"). Sofern man sich innerhalb dieser Grenzen bewegt, benötigt man kein naturschutzrechtliches Verfahren. Zudem wurden die Bereiche, in denen eine solche Ausnahmeregelung gilt, am Attersee um 70 Prozent – das entspricht einer Fläche von 150 Hektar – ausgeweitet. Am Mondsee gilt die neue Regelung nun auf einer Fläche von 90 statt wie bisher 20 Hektar.

"Keine Eingriffe in sensiblen Bereichen"

"Da die Regelung nur für dicht bebautes Gebiet gilt, ist sie auch aus naturschutzfachlicher Sicht unbedenklich. Es werden ja dadurch keine zusätzlichen Uferbereiche verbaut und somit erfolgen keine Eingriffe in sensiblen Bereichen", meint der Naturschutzreferent und Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) dazu. "Dort, wo es keiner zwingenden Einflussnahme des Naturschutzes bedarf, kann man sich auch ein Stück weit zurücknehmen."

Grüne gegen Aufweichung

Kritisch sieht der Grüne Klubobmann Gottfried Hirz die neue Verordnung: "Für uns hat der Seeuferschutz Priorität, deshalb hat Landesrat Rudi Anschober auch dagegen gestimmt." Er befürchtet zudem, dass es zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild kommen könnte: "Man könnte nun Gebäude um ein Stockwerk erhöhen, wenn man ein Flachdach macht." Da ohnehin oft alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, spricht sich Hirz im Zweifelsfall grundsätzlich für ein Verfahren aus: "Besser man prüft einmal zu oft und es wird dann ohnehin genehmigt, als man übersieht etwas und bemerkt erst im Nachhinein, dass ein Fehler passiert ist."

Folgen schwer abschätzbar

Für Unterachs Bürgermeister Georg Baumann sind die Folgen der Neuregelung schwer abzuschätzen: "Es hängt davon ab, wie die Bevölkerung reagiert und ob die Gebäude jetzt in die Höhe schießen. Es gibt natürlich Situationen, in denen man sich mehr Entscheidungsfreiheit wünscht. Genauso gibt es Fälle, wo man froh ist, wenn die Entscheidung woanders getroffen wird."

Raschere Investitionen möglich

Schon im Sommer begrüßte Wirtschaftskammerobfrau Angelika Winzig die Pläne für die Neuerung: "Wir sehen die Ausweitung der Ausnahmeregelungen rund um Mondsee, Attersee und Zellersee sehr positiv. Dadurch werden Verfahren eingespart, ohne Standards zu senken. Investitionen können so rascher realisiert werden. Der Seeuferschutz wird berechenbarer."

Zur Sache

Das oö. Naturschutzgesetz verbietet im Bereich von 500 Metern rund um Seeufer jeden Eingriff in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild.
Dieses Eingriffsverbot gilt nicht in dicht bebauten Ortschaften, die als "grüne Zone" bezeichnet werden.
Für Bereiche mit einer Ansammlung von Gebäuden, die als "rote Zone" ausgewiesen sind, gilt die erneuerte Ausnahmeverordnung.
Hier dürfen Gebäude bis zu einer Höhe von zehn Metern nun auch mit einem Flach- oder Pultdach gebaut werden.
Stützmauern dürfen nun 1,5 Meter und hangoberseitig von Gebäuden bis zu drei Meter hoch sein.
Bei Zäunen bis 1,5 Metern Höhe sind künftig auch Sicht- und Lärmschutzwände erlaubt.
Solar- und Photovolatikanlagen an Gebäuden müssen nicht mehr vom Naturschutz genehmigt werden.

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