Registrierkasse: Viele individuelle Lösungen gefragt

Die Frage, wer den Beleg mitnehmen muss und wann man ihn wegwerfen darf, beschäftigt viele Kunden. | Foto: PantherMedia/Ikonoklast
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BEZIRK (rab). „Grundsätzlich ist die Akzeptanz im Bezirk sehr hoch“, meint Josef Renner, Bezirksstellenleiter der Wirtschaftskammer, zur neuen Registrierkassenpflicht. Dies liege vor allem daran, dass etwa drei Viertel der betroffenen Unternehmen bereits über eine Kasse verfügen. „Nur etwa 1500 bis 2000 Betriebe brauchen eine neue Registrierkasse, entweder weil sie bisher keine hatten oder weil die alte Kasse den Anforderungen nicht entspricht.“

Einer dieser Unternehmer ist Roman Huemer-Erber, Inhaber von Taschen und Koffer Franz Erber e.U. in Vöcklabruck: „Ich hatte immer schon eine Registrierkasse, doch sie entspricht nicht den Anforderungen.“ Dass er jetzt eine neue Kasse braucht, ist für ihn unverständlich. „Die alte Kasse hätte sicher noch zehn Jahre gehalten. Da investiere ich lieber in meine Mitarbeiter, neue Waren oder Methoden, um mehr Kunden anzulocken.“

Hohe Anschaffungskosten

Zudem befürchtet Huemer-Erber, dass sich die Registrierkassenpflicht auf die gesamte Wirtschaft auswirkt: „Es gibt genug kleine Betriebe, die sich das nicht leisten können. Dann bleiben irgendwann nur noch die großen Handelsketten übrig.“ Dass ein gutes Kassensystem mehrere tausend Euro kosten kann, weiß auch Wolfgang Streibl vom Hotel-Gasthof „beim Böckhiasl“ in Neukirchen. „Das kann für kleinere Betriebe schon schwierig sein, in einem Betrieb unserer Größe könnte ich es mir nicht mehr ohne Registrierkasse vorstellen.“ Deshalb verwendet der Gastwirt bereits seit 2003 eine Kasse, die ihm viel Arbeit abnimmt. „Ich wurde auch schon einmal vom Finanzamt überprüft, das lief ganz problemlos ab.“ Auch WK-Bezirksstellenleiter Renner kennt einige positiv eingestellte Unternehmer: „Sie sehen die Regelung als Chance, ihre Warenwirtschaft von Grund auf neu zu gestalten.“

Schwierigkeiten ortet er vor allem bei Sonderfällen, etwa wenn ein Konditor im Sommer mit einem mobilen Eiswagen am See unterwegs ist. „für den ist klar, dass die Badegäste nicht unbedingt einen Beleg für ihre Kugel Eis wollen“, so Renner. „In einer individuellen Beratung finden wir aber für jeden die passende Lösung.“ So gebe es kostenlose Kassensoftware für kleine Betriebe, wie zum Beispiel selbstständige Masseure: „Da reicht es, wenn der Unternehmer einen Computer und einen Drucker besitzt.“

Verwirrung um Belege

Ein wichtiges Thema für seine Gäste ist die Belegerteilungs- und -annahmepflicht, berichtet Gastwirt Wolfgang Streibl. „Unter den Gästen kursieren viele Gerüchte, was angeblich passiert, wenn sie den Beleg nicht mitnehmen.“ In der Praxis sei es aber nicht umsetzbar, dass jeder seinen Beleg mitnimmt: „Bei Gruppen oder bei Bällen bonieren wir alles zusammen – damit wäre eigentlich der letzte Gast verantwortlich, dass er den Beleg mitnimmt.“

Zur Sache

Seit 1. Jänner gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht.
Davon betroffen sind Unternehmen, deren Nettoumsatz 15.000 Euro im Jahr übersteigt, wenn davon mehr als 7500 Euro netto bar oder mit Karte bezahlt werden.
Ausgenommen sind Umsätze im Freien, kleine Vereinsfeste, bestimmte Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten und Onlineshops.
Alle anderen Betriebe müssen eine Registrierkasse verwenden und für jeden Einkauf einen Beleg ausstellen.
Die Kunden sind verpflichtet, den Beleg anzunehmen und bis nach dem Verlassen des Geschäftslokales aufzubewahren.
Strafbar sind Unternehmer, die die Registrierkassenpflicht nicht einhalten, ab 1. April 2016 beziehungsweise ab 1. Juli, wenn sie einen triftigen Grund vorweisen können.
Ab 1. Jänner 2017 ist zusätzlich eine elektronische Signatur auf jedem Beleg erforderlich.

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