UPDATE: Filloreta darf bis auf Weiteres in Österreich bleiben

Filloreta (r.) mit ihrer Firmpatin Ottilie Eder. | Foto: privat
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TIMELKAM. Wende im Fall Filloreta: Das Abschiebeverfahren wurde gestoppt, die 16-Jährige darf bis auf Weiteres in Österreich bleiben. "Wir haben die Nachricht heute erhalten. Das Adoptionsverfahren kann somit abgewickelt werden", informierte Thomas Eder am Mittwochabend die BezirksRundschau. Eder und seiner Frau Ottilie wollen die bestens integrierte gebürtige Kosovarin adoptieren. Filloreta wird schon bald nach Timelkam zurückkehren und auch ihre Koch- und Kellner-Lehre fortsetzen können.

Erster Bericht:
Timelkamer Familie kämpft um Filloreta (16)

TIMELKAM. Vor vier Jahren kam die heute 16-jährige gebürtige Kosovarin Filloreta Paluca aus Kroatien nach Timelkam. Seit September macht sie eine Lehre als Köchin und Kellnerin. Auch sonst hat sich die Jugendliche bestens integriert und in der Marktgemeinde viele neue Freunde gefunden. Doch weil der Kosovo als sicheres Herkunftsland gilt, bekamen Filloreta und ihre Familie negative Asylbescheide.

Adoption beantragt

In der Vorwoche wurde die 16-Jährige auf der Straße festgenommen und soll abgeschoben werden. Der Fall löste besonders in der Familie von Thomas und Ottilie Eder Bestürzung aus. Sie haben sich schon vor längerer Zeit gemeinsam mit ihren Söhnen dazu entschlossen, Filloreta zu adoptieren. Eine Verhandlung ist für 11. Mai am Bezirksgericht Vöcklabruck angesetzt.
Der Rieder Rechtsanwalt Benno Wageneder hat einen Abschiebestopp beantragt. Er hoffe, dass ihm noch diese Woche ein positiver Bescheid zugestellt werde, mit dem man aufschiebende Wirkung erreichen würde, sagte Wageneder am Dienstag zur BezirksRundschau. Filloreta kam nach der Festnahme ins Anhaltezentrum in Linz und sollte weiter nach Wien gebracht werden. Wo sie sich derzeit genau aufhalte, wisse er nicht, so Wageneder. Der Anwalt und Thomas Eder hatten gestern, Dienstag, erstmals seit ihrer Festnahme telefonischen Kontakt mit Filloreta. Es gehe ihr den Umständen entsprechend gut, sagt Eder.

Asylrecht nicht brechen

"Bei allem Verständnis für die persönliche Situation kann das Asylrecht nicht gebrochen werden, um das Fremdenrecht zu umgehen", stellte ÖVP-Landesgeschäftsführer und Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Stellungnahme klar. "Die Behörden haben für die Einhaltung der Gesetze in Österreich zu sorgen. Es liegt ein negativer Asylbescheid vor, der bereits über mehrere Jahre durch alle Instanzen gegangen ist." Wenn man möchte, dass sich die Frau legal in Österreich aufhalten könne, seien auch legale Rechtsmittel zu wählen – zum Beispiel als Schlüsselarbeitskraft. "Das Adoptionsverfahren kann auch vom Ausland aus fortgeführt werden", so Hattmannsdorfer.

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