Landesgericht Krems
„Casanova“ stalkte seine Ex
An die neun Jahre hatte der 50-jährige Busfahrer aus dem Bezirk eine Beziehung mit einer 47-jährigen Verkäuferin und ging trotzdem mehrmals fremd. Immer wieder verzieh sie ihm seine Seitensprünge. Im Jänner 2020 reichte es ihr endgültig und sie beendete das Verhältnis.
Ende nicht akzeptiert
Dies wollte der „Provinzcasanova“ nicht akzeptieren. Mehr als zwei Jahre belästigte er seine Ex nahezu täglich mit SMS, passte sie bei ihrem Arbeitsplatz, zu Hause oder an anderen Orten ab. Sogar ihre Mutter kontaktierte er, um wieder an die Frau ranzukommen. Schließlich erstattete die psychisch schwer angeschlagene Verkäuferin Anzeige.
Waffenverbot
Nun musste sich der 50-Jährige am Kremser Landesgericht wegen beharrlicher Verfolgung verantworten. Zudem hatte er ein gegen ihn bestehendes Waffenverbot missachtet und ein Luftdruckgewehr zu Hause verwahrt.
Die Befragung durch den Richter nervte den Beschuldigten sichtlich. Mehrmals forderte er diesen auf, ihn zu verurteilen. „Alle Vorwürfe stimmen, es tut mir leid, ich bin schuldig, ich will, dass alle in Ruhe leben können.“
Genervt
Das Opfer, deren Mutter und eine Arbeitskollegin bestätigten die dauernden Belästigungen durch den Angeklagten, gegen den auch bereits ein Annäherungsverbot bestand. Eine weitere Ex, eine Kellnerin, gab an, dass der 50-Jährige auch während der Beziehung mit ihr untreu gewesen sei. Auch sie sei nach dem Aus des Verhältnisses weiter kontaktiert worden. Allerdings reichten ihre Angaben nicht für eine Ausdehnung der Anklage aus.
Bedingte Haft und Kontaktverbot
Der Richter sah den Tatbestand der beharrlichen Verfolgung und die Verletzung des Waffenverbotes als ausreichend erwiesen an und verurteilte den „Casanova“ zu fünfzehn Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Bewährung und erteilte ein Kontaktverbot. Die Frage, ob nicht eine Therapie für ihn sinnvoll sei, verneinte der Verurteilte. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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