Landesgericht Krems
iPhones: Freispruch vom gewerbsmäßigen Betrug
Das Angebot auf der Internet-Verkaufsplattform kurz vor Weihnachten 2021 klang verlockend, denn vier iPhones 11 wurden zum Stückpreis zwischen 300 und 350 Euro angeboten. Vier Interessenten nahmen mit der Verkäuferin Kontakt auf, tätigten die Zahlungsüberweisungen – doch die Telefone trafen nicht per Post ein.
Profil gelöscht
Als die Käufer über die Verkaufsplattform urgierten, war das Profil der Verkäuferin gelöscht. Da Betrugsverdacht bestand, erstatteten die Kunden Anzeige. Nun musste sich eine 28-Jährige aus dem Bezirk Waidhofen am Kremser Landesgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten.
Schlamperei
Ihr Anwalt Martin Führer aus Waidhofen sagte, „dass sich seine Mandantin nicht schuldig bekenne. Sie habe aus Schlampigkeit die Lieferung der Telefone zu lange verschleppt. Sie habe nie eine Betrugsabsicht gehabt. Zudem habe sie drei Kunden die Geldbeträge rücküberwiesen und einem Käufer das Telefon später sogar persönlich übergeben.
Der Richterin kam es spanisch vor, dass die Angeklagte sowohl beim Verkaufsprofil als auch für die Überweisungen an sie einen Aliasnamen verwendet hatte. Auf Nachfrage erklärte die 28-Jährige, dass sie hätte anonym bleiben wollen, da sie schon an ihrer Wohnadresse belästigt worden sei. Zudem sei sie durch die Kaufanfragen überfordert gewesen und habe sich verzettelt.
Kein Schaden
Alle vier Käufer bestätigten vor Gericht die Geldbeträge rückerstattet bekommen, beziehungsweise das Telefon erhalten zu haben. Die Richterin wollte zunächst die drei bei der Angeklagten verbliebenen iPhones sehen. Da die Angeklagte diese zuhause vergessen hatte, unterbrach die Richterin die Verhandlung für gute zwei Stunden, damit die Beschuldigte diese holen und dem Gericht vorlegen könne. Nachdem dies schließlich erfolgte, fällte die Richterin einen Freispruch im Zweifel. Rechtskräftig. -Kurt Berger
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